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IKT-Referenzarchitektur: was DORA verlangt und wie Sie sie aufbauen

Eine IKT-Referenzarchitektur beschreibt, wie die IKT eines Finanzunternehmens aufgebaut sein soll. DORA verlangt, dass die DOR-Strategie sie samt nötiger Änderungen erläutert (Art. 6 Abs. 8 lit. d), die Ist-Seite dazu liefern die Inventare der Funktionen, Assets und Abhängigkeiten nach Art. 8. Die Seite gilt für den Vollrahmen, ein Abschnitt zeigt, was davon im vereinfachten Rahmen nach Art. 16 bleibt.

Weißes Architekturmodell eines mehrgeschossigen Gebäudes mit klar getrennten Etagen auf einem dunklen Sockel, seitlich warm beleuchtet

Stand: 2026-11-06

Diese Seite gilt für den Vollrahmen nach Art. 5 bis 15 DORA, etwa für CRR-Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Welcher Rahmen für Sie gilt, klärt die Seite DORA-Anwendungsbereich. Für Institute im vereinfachten Rahmen nach Art. 16 steht weiter unten, was davon bleibt.

Wo steht die IKT-Referenzarchitektur in DORA?

In Art. 6 Abs. 8 lit. d. Oft wird sie Art. 8 zugeordnet, im Amtstext steht der Begriff aber nur an dieser einen Stelle: Die Strategie für die digitale operationale Resilienz (DOR-Strategie) schließt Methoden ein, um IKT-Risiken anzugehen und IKT-Ziele zu erreichen, indem „die IKT-Referenzarchitektur und etwaige Änderungen erläutert werden, die für die Erreichung spezifischer Geschäftsziele erforderlich sind“. Die englische Fassung sagt gleichbedeutend „explaining the ICT reference architecture and any changes needed to reach specific business objectives“. Der RTS 2024/1774 verwendet den Begriff nicht.

Eine Definition fehlt. Die BaFin weist darauf hin, dass der Begriff neu ist und nicht in Art. 3 DORA definiert wird, sodass in der Abgrenzung „ggf. Unschärfen auftreten können“. Sie hält die Anforderung für vergleichbar mit der strategischen Entwicklung der IT-Architektur nach BAIT und VAIT Kapitel 1.2 lit. d (Aufsichtsmitteilung vom 08.07.2024, Abschnitt 1.1). Weil die Referenzarchitektur Teil der DOR-Strategie ist, legt das Leitungsorgan sie mit der Strategie fest und genehmigt sie (Art. 5 Abs. 2 lit. d). Was die DOR-Strategie sonst enthalten muss, zeigt die Seite IKT-Risikomanagement nach DORA.

Was verlangt Art. 8 DORA?

Art. 8 regelt die Identifizierung: Funktionen, Assets und Abhängigkeiten werden ermittelt, klassifiziert, dokumentiert und in Inventaren gepflegt. Informationsassets sind Sammlungen materieller oder immaterieller Informationen, die geschützt werden sollten, IKT-Assets sind Software oder Hardware in den Netzwerk- und Informationssystemen (Art. 3 Nr. 6 und 7).

AbsatzPflichtTurnusKleinstunternehmen
Abs. 1IKT-gestützte Unternehmensfunktionen, Rollen und Verantwortlichkeiten, die unterstützenden Informations- und IKT-Assets sowie deren Rollen und Abhängigkeiten ermitteln, klassifizieren und dokumentierenKlassifizierung erforderlichenfalls, mindestens jährlich überprüfengilt
Abs. 2Quellen für IKT-Risiken kontinuierlich ermitteln, Cyberbedrohungen und Schwachstellen bewertenRisikoszenarien mindestens jährlich überprüfengilt
Abs. 3Risikobewertung bei jeder wesentlichen Änderung der Infrastruktur, Prozesse oder Verfahrenanlassbezogengilt nicht
Abs. 4alle Informations- und IKT-Assets ermitteln, auch an externen Standorten, kritische Assets erfassen, Konfiguration sowie Verbindungen und Interdependenzen erfassenüber Abs. 6gilt
Abs. 5Prozesse ermitteln und dokumentieren, die von IKT-Drittdienstleistern abhängen, Vernetzungen mit Dienstleistern für kritische oder wichtige Funktionen ermittelnüber Abs. 6gilt
Abs. 6Inventare für Abs. 1, 4 und 5 führenregelmäßig und bei jeder wesentlichen Änderunggilt
Abs. 7spezifische IKT-Risikobewertung aller Altsystememindestens jährlich, vor und nach Anschluss neuer Technologiengilt nicht

Der RTS 2024/1774 konkretisiert das in Art. 4 und 5. Die Richtlinie für das Management von IKT-Assets regelt den Lebenszyklus und schreibt vor, welche Angaben je IKT-Asset aufzuzeichnen sind (Art. 4 Abs. 2 lit. b i bis ix, Beispiel unten). Das Verfahren nach Art. 5 legt die Kriterien fest, nach denen die Kritikalität der Assets bewertet wird: das IKT-Risiko der unterstützten Funktionen und die Auswirkungen eines Verlusts von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Welche Funktionen kritisch oder wichtig sind, entscheiden Sie mit der Methode auf der Seite kritische oder wichtige Funktionen einstufen.

Wie hängen Referenzarchitektur und Inventare zusammen?

Die Referenzarchitektur ist das Zielbild, die Inventare nach Art. 8 sind der Ist-Stand. Lit. d verlangt beides zusammen zu denken, denn die DOR-Strategie soll die Änderungen erläutern, die zum Erreichen der Geschäftsziele nötig sind. Diese Änderungen ergeben sich aus dem Abgleich von Zielbild und Ist-Stand. Wir arbeiten deshalb in drei Stufen:

  1. Zielbild: Architekturprinzipien und Strukturmodelle, die festlegen, wie die IKT aufgebaut sein soll. Produktunabhängig, damit es nicht mit jeder Beschaffung veraltet.
  2. Ist-Stand: die Inventare nach Art. 8 Abs. 6 mit Funktionen, Assets, Konfiguration, Verbindungen und Dienstleistern.
  3. Änderungen: jede Abweichung wird eine Maßnahme mit Begründung, Priorität und Verantwortlichem. Die wesentlichen Änderungen erläutert die DOR-Strategie.

DORA schreibt dafür keine Methode vor. Die BaFin beschreibt DORA als standardneutral, der RTS verlangt nur, führende Praktiken und gegebenenfalls Normen zu berücksichtigen (RTS Art. 2 Abs. 2 lit. h). Wir nutzen Begriffe aus dem TOGAF Standard von The Open Group als Methode: Zielarchitektur (Target Architecture), Ausgangsarchitektur (Baseline Architecture) und Architekturprinzipien. Eine TOGAF-Zertifizierung oder ein TOGAF-Projekt ist dafür nicht nötig.

Drei Stufen von links nach rechts. Stufe 1 Zielbild: IKT-Referenzarchitektur mit Architekturprinzipien und Strukturmodellen, erläutert in der DOR-Strategie nach Art. 6 Absatz 8 Buchstabe d DORA, festgelegt und genehmigt vom Leitungsorgan. Stufe 2 Ist-Stand: Inventare nach Art. 8 DORA mit Funktionen und Rollen (Absatz 1), Informations- und IKT-Assets mit Konfiguration und Verbindungen (Absatz 4) und Prozessen, die von IKT-Drittdienstleistern abhängen (Absatz 5), Aufzeichnungen nach Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1774. Stufe 3 Änderungen: Abweichungen zwischen Zielbild und Ist-Stand als Maßnahmen, die die DOR-Strategie als nötige Änderungen erläutert. Ein Rückpfeil zeigt die Aktualisierung bei wesentlichen Änderungen (Art. 8 Absatz 3 und 6) und die mindestens jährliche Überprüfung der Klassifizierung (Art. 8 Absatz 1).
Grafik antippen, um sie in voller Größe zu öffnen.Zielbild, Ist-Stand und Änderungen. Quelle: Art. 6 Abs. 8 lit. d und Art. 8 DORA, Delegierte Verordnung (EU) 2024/1774 Art. 4. Die Einteilung in drei Stufen ist unsere Methode, eigene Darstellung.

Was gehört in eine IKT-Referenzarchitektur?

Den Inhalt legt DORA nicht fest. Unsere fachliche Empfehlung sind zwei Ebenen in einem Dokument:

Architekturprinzipien sind dauerhafte Grundsätze für Planung, Beschaffung und Betrieb, je Prinzip mit Name, Aussage und Begründung. Beispiele sind identitätsbasierter Zugriff statt Vertrauen aufgrund der Netzposition (oft „Zero Trust“ genannt), Sicherheit als Entwurfskriterium von Anfang an, mehrere unabhängige Schutzebenen, Kopplung von Systemen nur über dokumentierte Schnittstellen und ein festgelegtes Betriebsmodell für Cloud-Dienste. Keines dieser Prinzipien schreibt DORA vor. Sie helfen aber, die Anforderungen des RTS dauerhaft einzuhalten.

Strukturmodelle beschreiben den Aufbau auf konzeptioneller und logischer Ebene, ohne Produkte, Versionen oder IP-Adressen. Für mehrere Modelle gibt es im Vollrahmen einen Anker im RTS 2024/1774:

StrukturmodellWas es festlegtAnker im RTS 2024/1774
Zonen- und SegmentierungsmodellNetzzonen nach Kritikalität der Funktionen, getrenntes Netz für die Verwaltung, kontrollierte Übergänge ins InternetArt. 13 lit. a, c, g
KommunikationsmodellVerschlüsselung zwischen Zonen und nach außen, dokumentierte Verbindungen und DatenflüsseArt. 13 lit. b, e
Identitäts- und Zugriffsmodellzentrale Identitäten, privilegierte Zugänge nur nach Nutzungsnotwendigkeit oder ad hocArt. 21 lit. e ii
Resilienzklassenwelche Kategorien von Funktionen redundant betrieben werden und welche Wiederherstellungsziele geltenArt. 24 Abs. 1 lit. a i, b ii (Ziele je Funktion nach Art. 12 Abs. 6 DORA)
Dienstleistermodellwelche Leistungen extern bezogen werden dürfen und mit welchen VorgabenArt. 8 Abs. 5 DORA, Art. 28 DORA

Die Netzwerkarchitektur und das Konzept für die Netzwerksicherheit sind einmal jährlich zu überprüfen, bei Kleinstunternehmen regelmäßig (RTS Art. 13 lit. i). Wie privilegierte Zugriffe technisch gesteuert werden, zeigt unsere Firmenseite zu privilegierten Zugriffen unter DORA.

Prüffrage für jede Aussage: Beschreibt sie einen dauerhaften Grundsatz oder ein Muster, unabhängig von Produkten? Dann gehört sie ins Zielbild. Beschreibt sie einen aktuellen Zustand, ein Produkt oder eine Konfiguration? Dann gehört sie ins Inventar.

Beispiel: Referenzarchitektur der Muster-Kreditbank AG

Fiktives Beispiel, kein Kunde. Die Muster-Kreditbank AG ist ein CRR-Kreditinstitut mit 140 Beschäftigten. Das Kernbankensystem betreibt ein Rechenzentrumsdienstleister, Arbeitsplätze und Netzwerk ein Managed-Service-Provider (MSP). Ihre Referenzarchitektur hat diese Gliederung, jeder Baustein ist den Fundstellen und den Inventaren zugeordnet:

BausteinInhalt bei der Muster-KreditbankFundstelleVerbindung zu den Inventaren nach Art. 8
1 Geltungsbereich und Geschäftsbezugalle Systeme der Bank und ihrer Dienstleister für Kredit-, Einlagen- und Zahlungsgeschäft, Bezug auf die Geschäftsstrategie 2027-2029Art. 6 Abs. 8 lit. a, dFunktionsinventar (Abs. 1) als Gliederung
2 Architekturprinzipienfünf Prinzipien mit Name, Aussage, BegründungArt. 6 Abs. 8 lit. d, unsere EmpfehlungAbweichung je Asset im Inventar vermerkt
3 Zonenmodellvier Zonen: Internet-Übergang, Anwendungen, Datenhaltung, VerwaltungsnetzRTS Art. 13 lit. a, cZone als Pflichtfeld je Asset, Erreichbarkeit von außen (RTS Art. 4 Abs. 2 lit. b vii)
4 Kommunikationsmodellnur verschlüsselte Verbindungen zwischen Zonen und nach außen, Ausnahmen mit BeschlussRTS Art. 13 lit. b, eVerbindungen und Interdependenzen (Art. 8 Abs. 4, RTS Art. 4 Abs. 2 lit. b viii)
5 Identität und privilegierter Zugriffein Verzeichnisdienst, Adminzugang nur über eine Zugangsplattform mit ProtokollierungRTS Art. 21 lit. e iiEigentümer je Asset (RTS Art. 4 Abs. 2 lit. b iv)
6 ResilienzklassenKlasse A redundant in zwei Rechenzentren, Klasse B Wiederherstellung aus Sicherung, Klasse C ErsatzverfahrenArt. 12 Abs. 6 DORA, RTS Art. 24Wiederherstellungsziele je Asset (RTS Art. 4 Abs. 2 lit. b vi)
7 DienstleistermodellRechenzentrumsbetrieb und Arbeitsplatzbetrieb extern zulässig, Schlüsselverwaltung internArt. 8 Abs. 5, Art. 28 DORAProzesse mit Dienstleisterabhängigkeit (Abs. 5), Abgleich mit dem Informationsregister
8 Lebenszyklus und AltsystemeSysteme nur mit Herstellerunterstützung, Altsysteme mit AblösedatumArt. 8 Abs. 7 DORA, RTS Art. 4 Abs. 2 lit. a, b ix, cSupportende je Asset, Altsystembewertung
9 Nötige ÄnderungenAblösung des Altsystems für Sicherheiten bis 2028, Verwaltungsnetz bis 2027Art. 6 Abs. 8 lit. daus den Abweichungen im Inventar abgeleitet
10 Pflege und GenehmigungEntwurf durch die IT-Architektur, Genehmigung mit der DOR-Strategie durch den VorstandArt. 5 Abs. 2 lit. d, Art. 6 Abs. 5Klassifizierung mindestens jährlich überprüft (Art. 8 Abs. 1), Inventare bei wesentlichen Änderungen (Abs. 6)

Ein Eintrag im Asset-Inventar der Bank enthält die Angaben aus RTS Art. 4 Abs. 2 lit. b:

RTS Art. 4 Abs. 2 lit. bBeispieleintrag
i eindeutige KennungAPP-0417
ii physischer oder logischer StandortRechenzentrum des Dienstleisters, Zone Anwendungen
iii Klassifizierungkritisch, Vertraulichkeit hoch, Integrität hoch, Verfügbarkeit hoch
iv EigentümerBereichsleitung Kreditgeschäft
v unterstützte FunktionenKreditentscheidung und Auszahlung
vi Anforderungen der GeschäftsfortführungResilienzklasse B, Wiederherstellungszeit 24 Stunden, Wiederherstellungspunkt 4 Stunden
vii Zugriff über externe Netzeja, Kundenportal über den Internet-Übergang
viii Verbindungen und InterdependenzenKernbankensystem, Auskunftei-Schnittstelle, Verzeichnisdienst
ix Ende der Herstellerunterstützungregulär 12/2029, erweitert 12/2031

Die Wiederherstellungsziele stimmen mit der BIA überein, die auf der Seite IKT-Risikomanagement für dieselbe Bank gezeigt ist.

Was gilt im vereinfachten Rahmen nach Art. 16?

Eine Referenzarchitektur ist dort keine ausdrückliche Vorgabe. Die BaFin findet weder die Anforderung aus Art. 6 Abs. 8 lit. d noch die strategische Entwicklung der IT-Architektur nach BAIT 1.2 lit. d im vereinfachten Rahmen wieder (Aufsichtsmitteilung vom 21.08.2025, Abschnitt 2.1), und die jährliche Altsystembewertung nach Art. 8 Abs. 7 ist nicht erforderlich (Abschnitt 4.1). Die Identifizierung bleibt: Kritische oder wichtige Funktionen, die unterstützenden Informations- und IKT-Assets und ihre wechselseitigen Abhängigkeiten sind zu ermitteln, zu klassifizieren und zu dokumentieren (RTS Art. 30 Abs. 1), ebenso die von Dienstleistern unterstützten Funktionen und die wesentlichen Abhängigkeiten von IKT-Drittdienstleistern (RTS Art. 30 Abs. 2, Art. 16 Abs. 1 lit. e DORA). Eine CMDB verlangt die BaFin dafür nicht (Abschnitt 3.1). Die übrigen Pflichten zeigt die Seite Art. 16 DORA.

Drei typische Lücken

LückeUrsacheWirkungAbhilfe
Inventar ohne VerbindungenDas Inventar entsteht aus Lizenzliste und Netzwerkscan und zählt Geräte und Programme.Konfiguration, Verbindungen und Interdependenzen fehlen (Art. 8 Abs. 4, RTS Art. 4 Abs. 2 lit. b viii). Welche Funktion ein Ausfall trifft, bleibt offen.Je Asset die unterstützten Funktionen und die verbundenen Assets als Pflichtfelder führen, ausgehend von den kritischen oder wichtigen Funktionen.
Zielbild ohne Weg dorthinDie Referenzarchitektur liegt als Folienblatt der IT vor, die DOR-Strategie verweist nur darauf.Die von Art. 6 Abs. 8 lit. d verlangte Erläuterung der nötigen Änderungen fehlt, das Leitungsorgan genehmigt ein Bild ohne Folgen.Abweichungen zwischen Zielbild und Inventar als Maßnahmen mit Termin führen und die wesentlichen in der DOR-Strategie erläutern.
Supportende nicht erfasstDas Inventar kennt Versionen, aber keine Enddaten der Herstellerunterstützung.RTS Art. 4 Abs. 2 lit. b ix ist nicht erfüllt, Altsysteme fallen erst bei der nächsten Schwachstelle auf.Enddaten je Asset erfassen und mit Baustein 8 (Lebenszyklus) und der jährlichen Altsystembewertung verknüpfen.

Wie wir unterstützen

Wir entwickeln mit Ihnen das Zielbild, gleichen es mit Ihren Inventaren nach Art. 8 ab und leiten die nötigen Änderungen für die DOR-Strategie ab. Wo Sie zuerst wissen wollen, wo Ihr Rahmen insgesamt steht, beginnen wir mit der DORA-Gap-Analyse.

Häufige Fragen

Muss die IKT-Referenzarchitektur ein eigenes Dokument sein?+
DORA sagt dazu nichts. Art. 6 Abs. 8 lit. d verlangt, dass die DOR-Strategie die Referenzarchitektur erläutert. Nach unserer Lesart reicht ein Kapitel der Strategie oder eine Anlage, auf die sie verweist, solange die Anlage mit der Strategie genehmigt wird und die nötigen Änderungen in der Strategie selbst stehen.
Brauchen wir für die Inventare eine CMDB?+
Ein bestimmtes Werkzeug schreiben weder Art. 8 noch RTS Art. 4 vor. Verlangt sind die Inhalte: die Angaben aus RTS Art. 4 Abs. 2 lit. b je IKT-Asset, aktuell gehalten nach Art. 8 Abs. 6. Ob eine Tabelle das bei Ihrer Zahl an Assets leistet, ist eine Frage des Aufwands. Für den vereinfachten Rahmen sagt die BaFin ausdrücklich, dass eine CMDB nicht gefordert wird.
Wie oft muss die Referenzarchitektur aktualisiert werden?+
Eine eigene Frist nennt DORA nicht. Als Teil der DOR-Strategie gehört sie zum Rahmen, der mindestens jährlich und nach schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen überprüft wird (Art. 6 Abs. 5). Die Inventare darunter sind bei jeder wesentlichen Änderung zu aktualisieren (Art. 8 Abs. 6), die Klassifizierung ist mindestens jährlich zu überprüfen (Art. 8 Abs. 1).
Gelten Art. 8 und Art. 6 Abs. 8 lit. d auch für Kleinstunternehmen im Vollrahmen?+
Ja, mit zwei Ausnahmen: Die Risikobewertung bei wesentlichen Änderungen (Art. 8 Abs. 3) und die jährliche Altsystembewertung (Art. 8 Abs. 7) gelten nur für Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen sind. Für Art. 6 Abs. 8 sieht DORA keine Ausnahme vor. Ob Sie Kleinstunternehmen sind, zeigt die Seite DORA-Anwendungsbereich.

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Quellen

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG).