DORA-Readiness

DORA

IKT-Risikomanagement im DORA-Vollrahmen aufbauen und belegen

IKT-Risikomanagement nach DORA ist ein dokumentierter Rahmen aus Strategie, Leitlinien, Verfahren und Werkzeugen, den das Leitungsorgan festlegt und verantwortet und der IKT-Risiken von der Identifizierung bis zum Lernen aus Vorfällen abdeckt. Geregelt ist er in Art. 5 bis 15 DORA, konkretisiert in Titel II der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1774. Diese Seite gilt für den Vollrahmen und gliedert einen solchen Rahmen mit Fundstellen und Nachweisen.

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Stand: 2026-11-06

Diese Seite gilt für den Vollrahmen nach Art. 5 bis 15 DORA, etwa für CRR-Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Zahlungsinstitute. Welcher Rahmen für Sie gilt, klärt die Seite DORA-Anwendungsbereich. Institute im vereinfachten Rahmen, darunter ab 01.01.2027 Factoring- und Leasinginstitute, wenden Art. 16 an, auch dort mit BIA und Wiederherstellungszielen, siehe Art. 16 DORA: der vereinfachte Rahmen.

Was verlangt DORA beim IKT-Risikomanagement?

DORA verlangt einen soliden, umfassenden und gut dokumentierten IKT-Risikomanagementrahmen als Teil des Gesamtrisikomanagements (Art. 6 Abs. 1), mit Strategien, Leit- und Richtlinien, Verfahren sowie IKT-Protokollen und Tools (Art. 6 Abs. 2). Die Artikel 5 bis 14 bauen ihn auf, konkretisiert durch Titel II der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1774 (im Folgenden RTS, Art. 2 bis 27) auf Grundlage von Art. 15.

ArtikelGegenstandKern der PflichtRTS Titel II
Art. 5Governance und OrganisationLeitungsorgan definiert, genehmigt, überwacht und verantwortet den RahmenArt. 2 Abs. 2 lit. b (Genehmigungsdatum der Richtlinien)
Art. 6IKT-RisikomanagementrahmenRahmen, DOR-Strategie, Kontrollfunktion, Revision, jährliche ÜberprüfungArt. 2, 3, Bericht Art. 27
Art. 7IKT-Systeme, -Protokolle und -Toolszuverlässige Systeme mit ausreichender KapazitätArt. 9 (Kapazität und Leistung)
Art. 8IdentifizierungFunktionen, Assets, Abhängigkeiten erfassen und klassifizierenArt. 4, 5 (IKT-Assets)
Art. 9Schutz und PräventionSicherheitsleitlinie, Netzwerk, Zugang, Änderungen, PatchesArt. 6 bis 21
Art. 10Erkennunganomale Aktivitäten erkennen, AlarmschwellenArt. 22, 23
Art. 11Reaktion und WiederherstellungGeschäftsfortführungsleitlinie, Pläne, BIA, jährliche Tests, KrisenmanagementArt. 24 bis 26
Art. 12Backup und WiederherstellungSicherungsrichtlinie, getrennte Wiederherstellung, Wiederherstellungsziele je FunktionArt. 24, 26
Art. 13Lernprozesse und WeiterentwicklungPrüfung nach Vorfällen, Bericht an das Leitungsorgan, Schulung-
Art. 14KommunikationKommunikationspläne, Sprecher für MedienArt. 24 Abs. 1 lit. b vi (Abstimmung)

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt für das ganze Kapitel II, also für Art. 5 bis 15 (Art. 4 Abs. 1). Erleichterungen für Kleinstunternehmen stehen in den FAQ unten.

Aufbau des IKT-Risikomanagementrahmens im Vollrahmen. Oben das Leitungsorgan nach Art. 5 DORA: legt fest, genehmigt, überwacht, verantwortet. Darunter die DOR-Strategie nach Art. 6 Absatz 8 mit Risikotoleranzschwelle und Zielen für die Informationssicherheit. In der Mitte fünf Schritte als Kreislauf: Identifizieren (Art. 8), Schützen (Art. 9), Erkennen (Art. 10), Reagieren und Wiederherstellen mit BIA und Wiederherstellungszielen (Art. 11 und 12), Lernen (Art. 13). Quer darunter die Kommunikation nach Art. 14. Rechts drei Linien: IKT-Risikomanagement im Betrieb, IKT-Risikokontrollfunktion nach Art. 6 Absatz 4, interne Revision nach Art. 6 Absatz 6. Unten die Konkretisierung durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1774, Titel II, Artikel 2 bis 27, und die jährliche Überprüfung mit Bericht nach Art. 6 Absatz 5.
Grafik antippen, um sie in voller Größe zu öffnen.Aufbau des IKT-Risikomanagementrahmens im Vollrahmen. Quelle: Art. 5 bis 14 DORA, Delegierte Verordnung (EU) 2024/1774 Titel II, eigene Darstellung.

Was muss das Leitungsorgan tun?

Das Leitungsorgan trägt die letztendliche Verantwortung für das Management der IKT-Risiken (Art. 5 Abs. 2 lit. a). Es legt unter anderem die Aufgaben aller IKT-bezogenen Funktionen fest, genehmigt DOR-Strategie, Geschäftsfortführungsleitlinie, Revisionspläne und die Leitlinie für IKT-Dienstleistungen, weist Budget zu und richtet Meldekanäle ein (Art. 5 Abs. 2). Seine Mitglieder halten ihre IKT-Kenntnisse durch regelmäßige Schulungen aktuell (Art. 5 Abs. 4).

Art. 5 Abs. 3 verlangt zudem eine Funktion oder ein Mitglied der Geschäftsleitung, das die Verträge mit IKT-Drittdienstleistern überwacht, siehe IKT-Drittdienstleister steuern.

Was gehört in die DOR-Strategie?

Die Strategie für die digitale operationale Resilienz (DOR-Strategie) ist Teil des Rahmens und legt dar, wie er umgesetzt wird (Art. 6 Abs. 8). Sie muss acht Punkte abdecken:

  1. wie der Rahmen Geschäftsstrategie und Unternehmensziele unterstützt,
  2. die Risikotoleranzschwelle für IKT-Risiken und die Auswirkungstoleranz bei IKT-Störungen,
  3. klare Ziele für die Informationssicherheit mit wesentlichen Leistungs- und Risikokennzahlen,
  4. die IKT-Referenzarchitektur und nötige Änderungen,
  5. die Mechanismen, mit denen Vorfälle erkannt und abgewehrt werden,
  6. den Stand der Resilienz anhand gemeldeter schwerwiegender Vorfälle und der Wirksamkeit der Prävention,
  7. die Durchführung von Resilienztests nach Kapitel IV,
  8. eine Kommunikationsstrategie für IKT-bezogene Vorfälle nach Art. 14.

Optional ist eine Strategie zur Nutzung mehrerer IKT-Anbieter (Art. 6 Abs. 9).

DOR-Strategie und IT-Strategie: eine oder zwei?

DORA verlangt nur die DOR-Strategie, eine IT-Strategie im Sinne von BAIT oder VAIT verlangt die Verordnung nicht. Gleichsetzen lassen sich beide trotzdem nicht. Die BaFin sieht die DOR-Strategie auf das IKT-Risikomanagement ausgerichtet, die IT-Strategie als breitere Strategie zur gesamten IT, „sodass beide Strategien nicht gleichgesetzt werden können“ (Aufsichtsmitteilung vom 08.07.2024, Abschnitt 1.1). Die IT-Strategie sieht sie als mögliches Bindeglied zwischen Geschäfts- und DOR-Strategie. Zur Form sagt DORA nichts, Strategien lassen sich laut BaFin weiter geeignet kombinieren.

Was daraus folgt, hängt vom Sektor ab.

Unternehmen im VollrahmenIT- oder IKT-StrategieEin Dokument mit der DOR-Strategie?
Kreditinstitute unter der MaRiskPflicht: AT 4.2 Tz. 2 MaRisk verlangt eine mit der Geschäftsstrategie konsistente und nachhaltige IKT-Strategie.ja, abhängig von Größe und Gesamtrisikoprofil (AT 4.2 Tz. 2). Nach Tz. 4 darf die IKT/DOR-Strategie auch in die Geschäftsstrategie integriert werden.
Versicherer und andere SektorenAus DORA keine Pflicht. Die BaFin hält den Fortbestand für „durchaus erforderlich und sinnvoll“, auch wegen sektoraler Anforderungen an Strategien (Aufsichtsmitteilung vom 08.07.2024 für BAIT und VAIT). Wie die VAIT-Kapitel auf DORA abbilden, zeigt die Seite VAIT und DORA.ja, eine Kombination ist laut BaFin weiter möglich

In einem gemeinsamen Dokument müssen die Punkte a bis h von Art. 6 Abs. 8 erkennbar sein. Wir empfehlen einen eigenen Abschnitt „DOR-Strategie“, damit Toleranzschwelle und Testprogramm nicht in der IT-Planung untergehen. Im vereinfachten Rahmen nach Art. 16 gibt es keine DOR-Strategie, zur IT-Strategie dort siehe Art. 16 DORA: der vereinfachte Rahmen. Weitere Schnittstellen zur MaRisk zeigt die Seite MaRisk und DORA.

Wer ist die IKT-Risikokontrollfunktion?

Finanzunternehmen, die keine Kleinstunternehmen sind, übertragen Management und Überwachung des IKT-Risikos einer Kontrollfunktion mit angemessener Unabhängigkeit (Art. 6 Abs. 4). IKT-Risikomanagement, Kontrolle und interne Revision sind nach dem Modell der drei Verteidigungslinien oder einem internen Modell zu trennen. Die BaFin sieht die Funktion dem ISB in Stellung und Unabhängigkeit sehr ähnlich, aber nicht identisch, denn der ISB ist für die gesamte Informationssicherheit zuständig. Eine Weiterentwicklung des ISB zur Kontrollfunktion hält sie für sinnvoll, dann mit den Aufgaben des IKT-Risikomanagements (Aufsichtsmitteilung vom 08.07.2024, Abschnitt 2.2). Wie das BAIT-Kapitel zum ISB auf DORA abbildet, zeigt die Seite BAIT und DORA.

Compliance-Funktion und Kontrollfunktion kombinieren: Für Institute unter der MaRisk ist das vorgesehen: Die Erläuterung zu AT 4.4.2 Tz. 3 nennt die IKT-Risikokontrollfunktion als Beispiel einer Funktion, mit der die Compliance-Funktion kombiniert werden kann. Die Compliance-Funktion braucht dafür eine direkte Berichtslinie zur Geschäftsleitung und Unabhängigkeit von Markt und Handel (AT 4.4.2 Tz. 3). Für die Kontrollfunktion bleibt es bei der angemessenen Unabhängigkeit nach Art. 6 Abs. 4, belegt etwa durch eigene Aufgabenbeschreibung und Berichtslinie zum Vorstand. Im Art.-16-Rahmen gibt es keine IKT-Risikokontrollfunktion, dort verlangt der RTS eine angemessene Trennung und Unabhängigkeit von Kontrollfunktionen und interner Revision (RTS Art. 28 Abs. 4), siehe Art. 16 DORA.

Daneben prüft bei Nicht-Kleinstunternehmen die interne Revision den Rahmen mit IKT-Fachwissen nach dem Revisionsplan, kritische Feststellungen laufen durch ein förmliches Follow-up-Verfahren (Art. 6 Abs. 6 und 7). Turnus und Auslagerung der Überprüfung stehen in den FAQ unten.

Welche Leitlinien und Richtlinien braucht der Rahmen?

Der RTS verlangt je Thema Richtlinien oder Verfahren mit allgemeinen Anforderungen (RTS Art. 2 Abs. 2). Sie müssen unter anderem auf die Ziele der DOR-Strategie abgestimmt sein, das Genehmigungsdatum des Leitungsorgans, Verantwortlichkeiten und ein Verzeichnis der erforderlichen Dokumentation enthalten und die Aufgabentrennung festlegen. Dazu kommt ein jährlich überprüftes Inventar der Restrisiken mit Begründung (RTS Art. 3 lit. d).

Wie viele Dokumente daraus werden, legt der RTS nicht fest. Themen zu bündeln ist nach unserer Lesart zulässig, solange jedes Element des RTS auffindbar bleibt (Beispiel unten).

Identifizierung, Schutz und Erkennung: Art. 8 bis 10

Ergänzend zur Tabelle oben einige Fristen und Einzelvorgaben:

Identifizierung (Art. 8): Klassifizierung und Risikoszenarien werden mindestens jährlich überprüft (Abs. 1 und 2), IKT-Altsysteme bewerten Nicht-Kleinstunternehmen jährlich und bei Anschluss neuer Systeme (Abs. 7). Wie Sie die Funktionen einstufen, zeigt die Seite kritische oder wichtige Funktionen einstufen.

Schutz und Prävention (Art. 9, RTS Art. 6 bis 21): Zugangsrechte für Systeme, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, sind mindestens alle sechs Monate zu aktualisieren, für alle anderen Systeme mindestens jährlich (RTS Art. 21 lit. e iv). Privilegierte Zugänge gibt es nur nach Nutzungsnotwendigkeit oder ad hoc (RTS Art. 21 lit. e ii), technisch beschrieben auf unserer Firmenseite zu privilegierten Zugriffen unter DORA. Für Assets, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, ist ein Register aller Zertifikate zu führen, Zertifikate werden vor Ablauf erneuert (RTS Art. 7 Abs. 4 und 5, siehe Zertifikatsregister nach RTS Art. 7 Abs. 4).

Erkennung (Art. 10): mehrere Kontrollebenen und Alarmschwellen, die Reaktionsprozesse auslösen.

Reaktion und Wiederherstellung: BIA und Wiederherstellungsziele

Art. 11 verlangt eine IKT-Geschäftsfortführungsleitlinie (Abs. 1), Pläne für die Fortführung kritischer oder wichtiger Funktionen (Abs. 2), IKT-Reaktions- und Wiederherstellungspläne mit unabhängiger interner Revision bei Nicht-Kleinstunternehmen (Abs. 3) und Geschäftsfortführungspläne auch für ausgelagerte Funktionen (Abs. 4). Getestet wird mindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen an Systemen für kritische oder wichtige Funktionen, bei Nicht-Kleinstunternehmen mit Szenarien für Cyberangriffe und für die Umschaltung auf redundante Kapazitäten (Abs. 6). Nicht-Kleinstunternehmen brauchen eine Krisenmanagementfunktion (Abs. 7).

Business-Impact-Analyse (Art. 11 Abs. 5): Sie bewertet die Auswirkungen schwerwiegender Betriebsstörungen nach quantitativen und qualitativen Kriterien und berücksichtigt Kritikalität, Unterstützungsprozesse, Abhängigkeiten von Dritten und Informationsassets.

Wiederherstellungsziele (Art. 12 Abs. 6): Für jede Funktion legen Finanzunternehmen Vorgaben für die Wiederherstellungszeit und den Wiederherstellungspunkt fest und berücksichtigen dabei, ob es sich um eine kritische oder wichtige Funktion handelt. Grundlage ist die BIA (RTS Art. 24 Abs. 1 lit. a i), festgehalten werden die Ziele in der Geschäftsfortführungsleitlinie (RTS Art. 24 Abs. 1 lit. b ii). Die Pläne müssen diese Ziele erreichen und die Szenarien aus RTS Art. 26 Abs. 2 abdecken, etwa Cyberangriffe oder den Ausfall eines Dienstleisters. Auch das Informationsregister fragt sie ab (Vorlage B_06.01).

Art. 12 verlangt zudem getrennte Wiederherstellungssysteme (Abs. 3), redundante Kapazitäten bei Nicht-Kleinstunternehmen (Abs. 4) und Integritätsprüfungen (Abs. 7).

Lernen und Kommunikation: Art. 13 und 14

Nach schwerwiegenden Vorfällen werden Ursachen, Reaktion und Kommunikation nachbetrachtet, und die IKT-Leitung berichtet dem Leitungsorgan mindestens jährlich über Erkenntnisse aus Tests und Vorfällen (Art. 13 Abs. 2 und 5). Schulungen gelten für alle Beschäftigten und die Geschäftsleitung (Art. 13 Abs. 6). Art. 14 verlangt Kommunikationspläne für Kunden, andere Finanzunternehmen und die Öffentlichkeit sowie eine benannte Person für Öffentlichkeit und Medien, die Meldung an die BaFin behandelt die Seite DORA-Meldepflicht.

Beispiel: Gliederung des Rahmens der Muster-Kreditbank AG

Fiktives Beispiel, kein Kunde. Die Muster-Kreditbank AG ist ein CRR-Kreditinstitut mit 140 Beschäftigten, Kredit- und Einlagengeschäft mit Firmen- und Privatkunden. Das Kernbankensystem betreibt ein Rechenzentrumsdienstleister, Arbeitsplätze und Netzwerk ein Managed-Service-Provider (MSP). Nach der ersten Überprüfung des Rahmens hat sie ihre Dokumente so neu gegliedert:

BausteinInhaltFundstelleNachweisVerantwortlichGenehmigung und Turnus
1 DOR-Strategie mit IKT-StrategiePunkte a bis h, Risikotoleranzschwelle, Ziele mit Kennzahlen, ReferenzarchitekturArt. 6 Abs. 8, Art. 5 Abs. 2 lit. d DORA, MaRisk AT 4.2 Tz. 2beschlossene Strategie, KennzahlenberichtVorstand, Entwurf durch die KontrollfunktionVorstand, jährlich mit der Überprüfung des Rahmens
2 Rahmenleitlinie IKT-RisikomanagementRollen, drei Verteidigungslinien, Dokumentenverzeichnis, BerichtswegeArt. 5 Abs. 2 lit. c, Art. 6 Abs. 1, 2, 4, RTS Art. 2 Abs. 2 lit. f, gLeitlinie mit Genehmigungsdatum, OrganigrammKontrollfunktionVorstand, jährlich
3 Richtlinie IKT-RisikomanagementBewertungsmethode, Behandlung, RestrisikoinventarRTS Art. 3Risikoregister, Restrisikoinventar mit BegründungKontrollfunktionVorstand, Restrisiken mindestens jährlich überprüft
4 InformationssicherheitsleitlinieSchutzziele, Regeln für Daten und Assets, auch KundendatenArt. 9 Abs. 4 lit. a, Art. 5 Abs. 2 lit. bLeitlinie, Kenntnisnahme der BeschäftigtenInformationssicherheitVorstand, jährlich
5 Asset-Management und KlassifizierungFunktionen, Assets, Abhängigkeiten, AltsystemeArt. 8, RTS Art. 4, 5Inventar, AltsystembewertungIT-Betrieb mit FachbereichenKlassifizierung mindestens jährlich geprüft
6 Kryptografie und SchlüsselVerschlüsselung, Schlüssellebenszyklus, ZertifikatsregisterArt. 9 Abs. 4 lit. d, RTS Art. 6, 7Richtlinie, Zertifikatsregister mit AblaufdatenIT-BetriebRegister laufend, Richtlinie jährlich
7 IKT-BetriebBetrieb, Kapazität, Patches, Protokollierung, NetzwerkArt. 7, Art. 9 Abs. 4 lit. b, f, RTS Art. 8 bis 14Patch- und Kapazitätsberichte, NetzplanIT-Betrieb und MSPBerichte monatlich an die Kontrollfunktion
8 Projekte, Beschaffung, ÄnderungenProjekt- und Änderungsverfahren, TestsArt. 9 Abs. 4 lit. e, RTS Art. 15 bis 17Änderungsprotokoll, FreigabenIT-LeitungÄnderungsverfahren vom Vorstand genehmigt
9 Physische SicherheitZutritt, Räume, UmweltereignisseRTS Art. 18Zutrittsprotokolle, BegehungsberichtHaustechnikjährlich
10 Personal, Identität, ZugangNeed-to-use, privilegierte Zugänge, starke AuthentifizierungArt. 9 Abs. 4 lit. c, d, RTS Art. 19 bis 21Rezertifizierungsprotokolle, Liste privilegierter KontenIT-Betrieb, PersonalRezertifizierung halbjährlich (kritische oder wichtige Funktionen)
11 Erkennung und VorfallbehandlungAlarmschwellen, Vorfallprozess, KlassifizierungArt. 10, Art. 17, RTS Art. 22, 23Alarmkatalog, VorfallregisterKontrollfunktion mit IT-BetriebAlarmschwellen jährlich überprüft
12 Geschäftsfortführung und WiederherstellungLeitlinie, BIA, Wiederherstellungsziele, Pläne, Datensicherung, KrisenmanagementArt. 11, 12, RTS Art. 24 bis 26BIA, Pläne, Testprotokolle, RevisionsberichtNotfallbeauftragter mit IT-BetriebVorstand, Tests mindestens jährlich
13 Lernen, Schulung, KommunikationNachbetrachtung, Jahresbericht, Schulung, KommunikationsplanArt. 13, 14Jahresbericht, Teilnahmenachweise, KommunikationsplanIT-Leitung, UnternehmenskommunikationBericht jährlich
14 IKT-DrittdienstleisterLeitlinie für IKT-Dienstleistungen, InformationsregisterArt. 5 Abs. 2 lit. h, Art. 28, Delegierte Verordnung (EU) 2024/1773Leitlinie, Register, VertragsprüfungenFunktion nach Art. 5 Abs. 3Vorstand, Register jährlich eingereicht
15 Überprüfung und RevisionÜberprüfungsbericht, Revisionsplan, Follow-upArt. 6 Abs. 5 bis 7, Art. 5 Abs. 2 lit. f, RTS Art. 27Überprüfungsbericht, Revisionsberichte, MaßnahmenlisteKontrollfunktion, interne RevisionVorstand, jährlich

Aus der BIA hat die Bank für ihre kritischen oder wichtigen Funktionen Wiederherstellungsziele abgeleitet. Die Werte sind Beispielwerte, DORA nennt für Kreditinstitute keine Zahlen:

FunktionAuswirkung nach BIAWiederherstellungszeitWiederherstellungspunktWas daraus folgt
Zahlungsverkehrnach wenigen Stunden verpasste Ausführungsfristen4 Stunden15 MinutenSpiegelung oder viertelstündliche Sicherung, Umschaltung jährlich testen
Kreditentscheidung und AuszahlungNeugeschäft ruht24 Stunden4 StundenErsatzverfahren für Eilfälle, Wiederherstellungstest mit dem Rechenzentrum
Aufsichtliches MeldewesenMeldetermine gefährdet72 Stunden24 Stundentägliche Sicherung reicht, Meldekalender im Plan

Drei typische Lücken

LückeUrsacheWirkungAbhilfe
DOR-Strategie ist die umbenannte IT-StrategieDie IT-Strategie bekommt einen neuen Titel und wenige Absätze.Toleranzschwelle, Resilienzstand und Testprogramm fehlen (Art. 6 Abs. 8 lit. b, f, g), die Richtlinien haben keine Ziele.Die Punkte a bis h als Gliederung nutzen, Toleranzschwelle vom Leitungsorgan beschließen lassen, IT-Strategie daneben oder im selben Dokument weiterführen.
Kontrollfunktion ohne Abstand zum BetriebDie Rolle liegt bei der IT-Leitung, die über eigene Systeme urteilt.Die von Art. 6 Abs. 4 verlangte Unabhängigkeit und die Trennung von Risikomanagement, Kontrolle und Revision sind nicht belegt.Aufgabenbeschreibung, Berichtslinie und Abgrenzung der drei Linien schriftlich festlegen.
Wiederherstellungsziele nur je SystemDie Ziele stammen aus dem Datensicherungskonzept der IT und wurden nie mit den Fachbereichen abgestimmt.Art. 12 Abs. 6 verlangt Ziele je Funktion. Pläne und Tests belegen nicht, dass eine Funktion rechtzeitig zurück ist.BIA je Funktion durchführen, Ziele vom Leitungsorgan beschließen lassen und daraus die Systemziele ableiten.

Wie wir unterstützen

Für Unternehmen im Vollrahmen beginnen wir mit der DORA-Gap-Analyse. Sie legt Ihren Rahmen neben Art. 5 bis 15 und den RTS und ordnet die Maßnahmen nach Dringlichkeit. Rechtliche Fragen im Einzelfall klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wer legt die Risikotoleranzschwelle für IKT-Risiken fest?+
Das Leitungsorgan. Es trägt die Gesamtverantwortung für Festlegung und Genehmigung der DOR-Strategie einschließlich der angemessenen Toleranzschwelle für das IKT-Risiko (Art. 5 Abs. 2 lit. d DORA). Die Schwelle steht in der DOR-Strategie und muss zur Risikobereitschaft des Unternehmens passen (Art. 6 Abs. 8 lit. b). Den Entwurf kann die IKT-Risikokontrollfunktion vorbereiten, beschließen muss das Leitungsorgan.
Brauchen Kleinstunternehmen im Vollrahmen eine IKT-Risikokontrollfunktion?+
Nein. Art. 6 Abs. 4 DORA gilt nur für Finanzunternehmen, die keine Kleinstunternehmen sind. Auch die Funktion zur Überwachung der IKT-Verträge (Art. 5 Abs. 3) und die Krisenmanagementfunktion (Art. 11 Abs. 7) sind für sie keine ausdrückliche Vorgabe. Die Verantwortung des Leitungsorgans nach Art. 5 Abs. 2 bleibt. Ob ein Unternehmen Kleinstunternehmen ist, zeigt die Seite DORA-Anwendungsbereich.
Wie oft muss der IKT-Risikomanagementrahmen überprüft werden?+
Mindestens einmal jährlich, bei Kleinstunternehmen regelmäßig, und zusätzlich nach schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen sowie nach aufsichtlichen Anweisungen oder Feststellungen aus Tests und Audits (Art. 6 Abs. 5 DORA). Den Bericht über die Überprüfung erhält die Behörde auf Anfrage, Inhalt und Format regelt Art. 27 der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1774.
Dürfen wir die Überprüfung des Rahmens an einen Dienstleister geben?+
Ja. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen darf an gruppeninterne oder externe Unternehmen ausgelagert werden, im Einklang mit den sektoralen Vorschriften. Die Verantwortung für die Überprüfung bleibt beim Finanzunternehmen (Art. 6 Abs. 10 DORA).

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Quellen

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG).