DORA-Readiness

DORA

DORA-Anforderungen nach Rahmen: Vollrahmen und Art. 16 nebeneinander

Die Pflichtenmatrix ordnet die DORA-Anforderungen in sechs Bereiche: Governance und Rahmen, Schutz und Geschäftsfortführung, Vorfälle, Tests, IKT-Drittdienstleister und Informationsaustausch. Welche Pflicht für Ihr Unternehmen gilt, hängt am Rahmen, also am Vollrahmen nach Art. 5 bis 15 oder am vereinfachten Rahmen nach Art. 16. Diese Seite gilt für beide Rahmen und stellt jede Pflicht mit Fundstelle, Beginn und der Seite dar, die sie im Einzelnen erklärt.

Raster aus weißen und blauen Haftnotizen in sechs Zeilen und zwei Spalten an einer Glaswand in einem hellen Besprechungsraum, rechts unscharf eine Person von hinten

Stand: 2026-11-06

Die Pflichtenmatrix auf dieser Seite ordnet jede DORA-Anforderung dem Rahmen zu, in dem sie gilt. Sie ist eine Landkarte für die Umsetzung, die Erklärung jeder Pflicht steht auf der verlinkten Seite. Welcher Rahmen für Sie gilt, klären Sie auf der Seite DORA-Betroffenheit prüfen. Wie die Verordnung aufgebaut ist und welche BaFin-Quellen zählen, zeigt die DORA-Verordnung im Überblick.

Wie liest man die Matrix?

  • Vollrahmen nennt die Fundstelle für Finanzunternehmen, die Art. 5 bis 15 anwenden, Art. 16 die Fundstelle im vereinfachten Rahmen. „RTS“ meint die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1774, Titel II für den Vollrahmen und Titel III für Art. 16.
  • Keine ausdrückliche Vorgabe heißt: Die Verordnung verlangt dieses Element in diesem Rahmen nicht ausdrücklich. Das ist keine Empfehlung, eine bestehende Rolle, ein Dokument oder eine Schutzmaßnahme abzuschaffen.
  • (K) markiert Erleichterungen für Kleinstunternehmen nach Art. 3 Nr. 60: weniger als zehn Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. -bilanzsumme bis 2 Mio. EUR. Den Status prüfen Sie mit beiden Zahlen, er sollte nie unterstellt werden (Betroffenheit).
  • (KWG-K) markiert Pflichten, die für Kleinstunternehmen der KWG-Gruppe nicht gelten, weil § 1a Abs. 2a Satz 2 Nr. 3 KWG Art. 28 bis 30 für sie ausnimmt.
  • Beginn: „2025“ heißt anzuwenden seit 17.01.2025. Für die Institute nach § 1a Abs. 2a KWG (KWG-Gruppe, etwa Factoring, Finanzierungsleasing, Bürgschaftsbanken) gilt das Meldewesen ebenfalls seit 17.01.2025, alles Übrige ab 01.01.2027 („KWG 2027“).

Pflichtenmatrix: DORA-Anforderungen nach Rahmen

Übersicht der DORA-Pflichten in sechs Bereichen, je mit zwei Spalten Vollrahmen und Art. 16. Governance und Rahmen: Vollrahmen Art. 5, 6 und 8, Art. 16 Abs. 1 lit. a mit RTS Art. 28 bis 31. Schutz, Erkennung, Geschäftsfortführung: Vollrahmen Art. 9 bis 14 mit RTS Titel II, Art. 16 Abs. 1 lit. b bis h mit RTS Art. 32 bis 40. Vorfälle: in beiden Rahmen Art. 17 bis 19, für die KWG-Gruppe seit 17.01.2025. Tests: Vollrahmen Art. 24 bis 27, TLPT nur auf Bestimmung der Behörde, Art. 16 RTS Art. 36, Art. 24 und 25 nach unserer Lesart, kein TLPT. IKT-Drittdienstleister: in beiden Rahmen Art. 28 bis 30, im Art.-16-Rahmen ohne Strategie nach Art. 28 Abs. 2, für Kleinstunternehmen der KWG-Gruppe gelten Art. 28 bis 30 nicht. Informationsaustausch: Art. 45 in beiden Rahmen, freiwillig. Fußzeile: „Keine ausdrückliche Vorgabe“ heißt nicht, dass eine Aufgabe oder Schutzmaßnahme entfällt.
Grafik antippen, um sie in voller Größe zu öffnen.DORA-Pflichten nach Rahmen. Quellen: Verordnung (EU) 2022/2554, Delegierte Verordnung (EU) 2024/1774, § 1a Abs. 2a KWG. Die Lesart zu Art. 24 und 25 ist eigene Einordnung von Blackfort Technology. Stand 06.11.2026, eigene Darstellung.

1. Governance und IKT-Risikomanagementrahmen

PflichtVollrahmenArt. 16BeginnVertiefung
Leitungsorgan verantwortet das IKT-RisikomanagementArt. 5 Abs. 2RTS Art. 28 Abs. 22025, KWG 2027IKT-Risikomanagement, Art. 16
IKT-Kenntnisse des Leitungsorgans, regelmäßige SchulungArt. 5 Abs. 4keine ausdrückliche Vorgabe, aber Schulung für Personal und Management (Art. 16 Abs. 1 lit. h)2025, KWG 2027Art. 16
Funktion oder Geschäftsleitungsmitglied für die Überwachung der IKT-DrittverträgeArt. 5 Abs. 3 (K)keine ausdrückliche Vorgabe2025IKT-Drittdienstleister
Dokumentierter IKT-RisikomanagementrahmenArt. 6 Abs. 1 und 2Art. 16 Abs. 1 lit. a, RTS Art. 28 Abs. 12025, KWG 2027IKT-Risikomanagement, Art. 16
Informationssicherheitsleitlinie mit SicherheitsmaßnahmenArt. 9 Abs. 4, RTS Art. 2RTS Art. 292025, KWG 2027Art. 16
Strategie für die digitale operationale ResilienzArt. 6 Abs. 8keine ausdrückliche Vorgabe2025IKT-Risikomanagement
IKT-Risikokontrollfunktion mit UnabhängigkeitArt. 6 Abs. 4 (K)keine eigene Funktion, aber Trennung und Unabhängigkeit von Kontroll- und Revisionsfunktionen (RTS Art. 28 Abs. 4)2025, KWG 2027Art. 16, Rollen
Interne Revision des RahmensArt. 6 Abs. 6 (K)RTS Art. 28 Abs. 5 und 62025, KWG 2027Art. 16
Überprüfung des Rahmens mit BerichtArt. 6 Abs. 5, mindestens jährlich (K: regelmäßig), RTS Art. 27Art. 16 Abs. 2, regelmäßig und nach schwerwiegenden Vorfällen, RTS Art. 412025, KWG 2027Art. 16
Funktionen und Assets ermitteln und klassifizieren, kritische oder wichtige Funktionen bestimmenArt. 8 Abs. 1RTS Art. 302025, KWG 2027Kritische oder wichtige Funktionen
Risikobewertung und RisikotoleranzArt. 6, Art. 8 Abs. 2 und 3 (Abs. 3: K)RTS Art. 312025, KWG 2027IKT-Risikomanagement, Art. 16

2. Schutz, Erkennung, Geschäftsfortführung

PflichtVollrahmenArt. 16BeginnVertiefung
Schutz und Prävention: Zugangskontrolle, Betriebs-, Daten- und Netzwerksicherheit, physische SicherheitArt. 9, RTS Titel II Kapitel I und IIRTS Art. 32 bis 352025, KWG 2027IKT-Risikomanagement, Art. 16
Schwachstellen erkennen und Patches einspielenRTS Art. 10RTS Art. 34 lit. d (automatisierte Schwachstellensuche)2025, KWG 2027Art. 16
ProtokollierungRTS Art. 12RTS Art. 33 und 34 lit. f2025, KWG 2027Art. 16
Beschaffung, Entwicklung, Projekt- und ÄnderungsmanagementRTS Art. 15 bis 17RTS Art. 37 und 382025, KWG 2027Art. 16
Anomale Aktivitäten erkennen, Alarmschwellen festlegenArt. 10, RTS Art. 23Art. 16 Abs. 1 lit. d, RTS Art. 31 Abs. 42025, KWG 2027IKT-Risikomanagement
Business-Impact-AnalyseArt. 11 Abs. 5RTS Art. 28 Abs. 2 lit. d2025, KWG 2027IKT-Risikomanagement, Art. 16
Geschäftsfortführung mit WiederherstellungszielenArt. 11, Art. 12 Abs. 6Art. 16 Abs. 1 lit. f, RTS Art. 39 Abs. 2 lit. d2025, KWG 2027IKT-Risikomanagement, Art. 16
Datensicherung und WiederherstellungArt. 12 (Abs. 4 redundante Kapazitäten: K)RTS Art. 39 Abs. 2 lit. f und g2025, KWG 2027Art. 16
Test der Geschäftsfortführungspläne, mindestens jährlichArt. 11 Abs. 6RTS Art. 402025, KWG 2027Art. 16
KrisenmanagementfunktionArt. 11 Abs. 7 (K)keine ausdrückliche Vorgabe, Eskalation im Geschäftsfortführungsplan (RTS Art. 39)2025Art. 16
Lernen aus Tests und Vorfällen, Sensibilisierung und Schulung aller BeschäftigtenArt. 13Art. 16 Abs. 1 lit. h2025, KWG 2027IKT-Risikomanagement
Kommunikationspläne und benannte Person für die KommunikationArt. 14keine ausdrückliche Vorgabe2025IKT-Risikomanagement

3. IKT-bezogene Vorfälle

PflichtVollrahmenArt. 16BeginnVertiefung
Prozess für die Behandlung IKT-bezogener VorfälleArt. 17Art. 172025, auch KWG-GruppeMeldepflicht
Klassifizierung nach Delegierter VO 2024/1772Art. 18Art. 182025, auch KWG-GruppeMeldepflicht
Meldung schwerwiegender Vorfälle in drei Stufen (Delegierte VO 2025/301, Durchführungs-VO 2025/302)Art. 19 Abs. 1 und 4Art. 19 Abs. 1 und 42025, auch KWG-GruppeMeldepflicht
Kunden bei schwerwiegenden Vorfällen unterrichtenArt. 19 Abs. 3Art. 19 Abs. 32025, auch KWG-GruppeMeldepflicht

4. Tests der digitalen operationalen Resilienz

PflichtVollrahmenArt. 16BeginnVertiefung
Testprogramm mit Schwachstellenscans und PenetrationstestsArt. 24 und 25 (K: risikobasiert nach Art. 25 Abs. 3)Plan für IKT-Sicherheitstests (RTS Art. 36), Art. 24 und 25 nach unserer Lesart ebenfalls2025, KWG 2027Art. 16, Lesart zu Art. 24 und 25
Jährliche Tests aller Systeme kritischer oder wichtiger FunktionenArt. 24 Abs. 6 (K)offen, ob neben RTS Art. 36 anwendbar2025, KWG 2027Art. 16
Bedrohungsgeleitete Penetrationstests (TLPT), mindestens alle drei JahreArt. 26 und 27, Delegierte VO 2025/1190, nur auf Bestimmung der Behörde (K: nein)gilt nicht2025-

5. IKT-Drittdienstleister

PflichtVollrahmenArt. 16BeginnVertiefung
Wesentliche Abhängigkeiten von IKT-Drittdienstleistern ermittelnArt. 8 Abs. 5Art. 16 Abs. 1 lit. e, RTS Art. 30 Abs. 2, auch für Kleinstunternehmen der KWG-Gruppe2025, KWG 2027IKT-Drittdienstleister
Volle Verantwortung trotz FremdbezugArt. 28 Abs. 1Art. 28 Abs. 1 (KWG-K)2025, KWG 2027IKT-Drittdienstleister
Strategie für das IKT-Drittparteienrisiko mit Vertragsleitlinie (Delegierte VO 2024/1773)Art. 28 Abs. 2 (K)keine ausdrückliche Vorgabe2025IKT-Drittdienstleister
Informationsregister führen und jährlich einreichen (Durchführungs-VO 2024/2956)Art. 28 Abs. 3Art. 28 Abs. 3 (KWG-K)2025, KWG 2027Informationsregister
Prüfung vor Vertragsschluss: Einstufung, Risiken, Sorgfaltspflicht, InteressenkonflikteArt. 28 Abs. 4Art. 28 Abs. 4 (KWG-K)2025, KWG 2027IKT-Drittdienstleister
Kündigungsrechte für alle IKT-Verträge, Ausstiegsstrategien für Dienste kritischer oder wichtiger FunktionenArt. 28 Abs. 7 und 8Art. 28 Abs. 7 und 8 (KWG-K)2025, KWG 2027IKT-Drittdienstleister
Konzentrationsrisiko bewertenArt. 29Art. 29 (KWG-K)2025, KWG 2027IKT-Drittdienstleister
Vertragsinhalte für alle IKT-Verträge, zusätzlich für kritische oder wichtige FunktionenArt. 30 Abs. 2 und 3Art. 30 Abs. 2 und 3 (KWG-K)2025, KWG 2027IKT-Drittdienstleister, Sicht der Anbieter: DORA für IT-Dienstleister
Unterauftragsvergabe für Dienste kritischer oder wichtiger Funktionen (Delegierte VO 2025/532)Art. 30 Abs. 2 lit. aArt. 30 Abs. 2 lit. a (KWG-K)RTS rechnerisch in Kraft seit 22.07.2025, KWG 2027IKT-Drittdienstleister

6. Informationsaustausch

PflichtVollrahmenArt. 16BeginnVertiefung
Austausch von Informationen über Cyberbedrohungen, freiwillig, Teilnahme und Ende der Behörde mitteilenArt. 45 Abs. 1 und 3Art. 45 Abs. 1 und 32025, KWG 2027DORA-Verordnung

Die Matrix gibt den Wortlaut der Fundstellen verkürzt wieder. Für die Umsetzung zählt der Text der Verordnung und der Level-2-Rechtsakte. Was im Art.-16-Rahmen im Einzelnen nachzuweisen ist, zeigt die Nachweismatrix auf der Seite Art. 16 DORA.

Beispiel: die Matrix für eine kleine Kapitalverwaltungsgesellschaft

Beispiel, frei erfunden. Die Muster-KVG mbH verwaltet mit 42 Beschäftigten Spezial-AIF und hat eine Erlaubnis als Kapitalverwaltungsgesellschaft. Sie fällt unter Art. 2 Abs. 1 lit. k DORA, Art. 16 kommt für frühere KAIT-Adressaten nach der Aufsichtsmitteilung vom 21.08.2025 nicht in Betracht. Die KAIT sind seit Ablauf des 16.01.2025 aufgehoben, die KAMaRisk gilt weiter. Die Geschäftsleitung filtert die Matrix auf die Spalte Vollrahmen und streicht nur die Erleichterungen (K), weil sie mit 42 Beschäftigten kein Kleinstunternehmen ist. Der Auszug zeigt die fünf Zeilen, die sie zuerst angeht:

PflichtFundstelleStand bei der Muster-KVGNächster SchrittVerantwortlich
Strategie für die digitale operationale ResilienzArt. 6 Abs. 8IT-Strategie aus KAIT-Zeiten vorhanden, ohne Bezug auf DORAStrategie um Ziele und Umsetzung des IKT-Risikomanagementrahmens ergänzenGeschäftsleitung
IKT-RisikokontrollfunktionArt. 6 Abs. 4Informationssicherheitsbeauftragter berichtet an die IT-LeitungUnabhängigkeit der Kontrollfunktion von der IT-Leitung sicherstellen und dokumentierenGeschäftsleitung
Test der GeschäftsfortführungspläneArt. 11 Abs. 6Notfalltest 2025 nur für das FondsbuchhaltungssystemTestplan auf alle Systeme ausdehnen, die alle Funktionen unterstützen, Cyberangriffs-Szenario aufnehmenIT-Leitung
Jährliche Tests der Systeme kritischer oder wichtiger FunktionenArt. 24 Abs. 6Penetrationstest nur für das AnlegerportalTestprogramm für alle Systeme kritischer oder wichtiger Funktionen festlegenInformationssicherheit
VertragsinhalteArt. 30 Abs. 2 und 3Vertrag mit dem Anbieter des Portfoliomanagementsystems vor 2023 geschlossenVertrag gegen Art. 30 abgleichen, fehlende Inhalte nachverhandeln, rechtlich prüfen lassenAuslagerungsmanagement

TLPT kommt für die Muster-KVG nur in Frage, wenn die Behörde sie dafür bestimmt. Die Ausnahme in Art. 2 Abs. 3 lit. a für Verwalter nach Art. 3 Abs. 2 der AIFM-Richtlinie hat sie geprüft und für sich verneint. Die Einordnung im Einzelfall bleibt Sache der rechtlichen Prüfung.

DORA neben anderen Regelwerken

DORA ersetzt nicht alle übrigen Vorgaben. Manche Regelwerke treten zurück, andere gelten daneben weiter. Die Tabelle nennt das Verhältnis in einem Satz und verweist auf die Seite, die es erklärt.

RegelwerkVerhältnis zu DORAErklärt auf
NIS2 und BSIGDORA ist für Finanzunternehmen, die NIS2-Einrichtungen sind, der sektorspezifische Rechtsakt und hat beim Risikomanagement und beim Meldewesen Anwendungsvorrang. Welche BSIG-Pflichten § 28 Abs. 6 BSIG ausnimmt, steht auf der Seite DORA-Betroffenheit prüfen.NIS2-Readiness: NIS2 umsetzen
BAITfür DORA-Anwender seit 17.01.2025 nicht mehr anzuwenden, für die KWG-Gruppe bis zum Ablauf des 31.12.2026BAIT und DORA
MaRisk (Rundschreiben 06/2026 (BA))gilt neben DORA weiter, etwa AT 7.3 Notfallmanagement und AT 9 für Auslagerungen außerhalb von Art. 28 bis 30MaRisk und DORA
VAIT und MaGoVAIT seit Ablauf des 16.01.2025 aufgehoben, die MaGo für Solvency-II-Versicherer (Rundschreiben 09/2025 (VA)) gilt weiterDORA für Versicherer
KAIT, ZAIT, KAMaRiskKAIT und ZAIT seit Ablauf des 16.01.2025 aufgehoben, KAMaRisk gilt weiter-
C5-Testat (BSI)Prüfbericht für Cloud-Anbieter, den Finanzkunden bei der Steuerung ihrer IKT-Dienstleister heranziehenC5-Readiness: C5 und DORA
Cyberresilienz-Verordnung (EU) 2024/2847horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen, also Produktsicht statt Betrieb beim FinanzunternehmenCRA-Readiness: CRA, NIS2 und DORA abgrenzen
ISO/IEC 27001nach unserer Einordnung keine DORA-Pflicht und kein Ersatz für eine. Meldewesen, Informationsregister und Vertragsinhalte regelt DORA eigenständig, ein bestehendes ISMS liefert BausteineISO 27001 einführen
DSGVOgilt daneben, bei Vorfällen mit personenbezogenen Daten mit eigener Meldung nach Art. 33 DSGVOMeldepflicht

Drei typische Lücken beim Abgleich der Pflichten

LückeUrsacheWirkungAbhilfe
Pflichtenliste aus dem anderen RahmenEine Checkliste oder Vorlage für den Vollrahmen wird im Art.-16-Rahmen übernommen oder umgekehrt.Aufwand fließt in Dokumente, die der Rahmen nicht ausdrücklich verlangt, während eigene Pflichten fehlen, etwa der Überprüfungsbericht nach RTS Art. 41 oder die Leitlinie nach RTS Art. 29.Matrix auf die Spalte des eigenen Rahmens filtern und jede Zeile mit Fundstelle im eigenen Dokumentenset belegen.
DORA nur als IT-ProjektDie Umsetzung liegt allein in der IT, Einkauf, Auslagerungsmanagement und Rechtsabteilung sind nicht beteiligt.Art. 28 bis 30 bleiben liegen: Verträge ohne die Inhalte nach Art. 30, Register ohne alle IKT-Verträge, Ausstiegsstrategien fehlen.Jede Zeile der Matrix einer verantwortlichen Stelle zuordnen, die Bereiche 5 und 6 ausdrücklich außerhalb der IT.
Parallele Regelwerke nicht eingetragenAnnahme, DORA ersetze alle IT-Vorgaben der Aufsicht.Pflichten aus MaRisk, MaGo oder KAMaRisk, etwa Notfallkonzept oder Auslagerungsregeln, fallen aus dem Kontrollplan.Die eigene Matrix um eine Spalte „sektorale Pflicht daneben“ ergänzen und mit dem Abschnitt DORA neben anderen Regelwerken abgleichen.

Wie wir unterstützen

In der DORA-Gap-Analyse legen wir diese Matrix auf Ihre Unterlagen und zeigen je Zeile, ob ein Beleg vorhanden ist und was zuerst kommt. Institute der KWG-Gruppe, die zum 01.01.2027 von der BAIT wechseln, finden das passende Angebot im Umstiegspaket nach Art. 16. Die Zuordnung ist allgemeine Information, die rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt Ihrer Rechtsberatung vorbehalten.

Häufige Fragen

Welche DORA-Anforderungen gelten für kleine Institute?+
Das hängt am Rahmen, die Größe allein entscheidet es nicht. Art. 16 gilt nur für die Gruppen, die DORA oder das deutsche Recht nennen. Kleinstunternehmen haben im Vollrahmen einzelne Erleichterungen, in der Matrix mit (K) markiert. Welcher Fall vorliegt, klärt die Seite DORA-Betroffenheit prüfen.
Was bedeutet „keine ausdrückliche Vorgabe“ in der Matrix?+
Dass DORA dieses Element im jeweiligen Rahmen nicht ausdrücklich verlangt. Die Aufgabe dahinter bleibt oft bestehen, und sektorale Regeln wie die MaRisk können sie weiter verlangen. Eine vorhandene Rolle, ein Dokument oder eine Schutzmaßnahme abzuschaffen, folgt daraus nicht.
Reicht ein ISO-27001-Zertifikat, um die DORA-Anforderungen zu erfüllen?+
Nach unserer Einordnung nein. Ein ISMS nach ISO/IEC 27001 deckt viele Schutzmaßnahmen ab, Pflichten wie Meldewesen, Informationsregister, Vertragsinhalte nach Art. 30 und die Tests nach Art. 24 und 25 regelt DORA eigenständig. Ein Zertifikat ersetzt keine dieser Pflichten.
Seit wann gelten die DORA-Anforderungen?+
Für Finanzunternehmen nach Art. 2 DORA seit dem 17.01.2025. Für die Institute nach § 1a Abs. 2a KWG gilt das Meldewesen ebenfalls seit 17.01.2025, die übrigen Pflichten ab 01.01.2027 (§ 65a Abs. 3 KWG). Die Termine im Einzelnen zeigt die DORA-Verordnung im Überblick.

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Quellen

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG).