Umstieg auf DORA · Vollrahmen, Holdings nach Art. 16
Umstieg von der VAIT auf DORA: Bestand umstellen, MaGo verzahnen
Erst- und Rückversicherer unter Solvency II wenden DORA seit dem 17. Januar 2025 im Vollrahmen an, die VAIT ist mit Ablauf des 16. Januar 2025 aufgehoben. Viele Leitlinien, Rollen und Notfallunterlagen folgen trotzdem noch der VAIT-Gliederung. Mit dem Paket „Umstieg von der VAIT“ stellen wir diesen Bestand auf DORA und die RTS 2024/1774 um, verzahnen ihn mit der MaGo, üben Wiederherstellung und Meldung und übergeben die Nachweise. Für den beschriebenen Grundumfang ab 29.400 € netto zzgl. USt., für Versicherungsholdings im vereinfachten Rahmen ab 28.700 € netto.

Warum ein Umstieg, wenn DORA schon gilt?
Diese Leistung gilt für den Vollrahmen: Versicherer unter Solvency II wenden Art. 5 bis 15 DORA seit dem 17. Januar 2025 an, eine Übergangsfrist gibt es nicht. Für Versicherungsholdings nach § 293 Abs. 5 VAG gilt der vereinfachte Rahmen nach Art. 16, dafür gibt es eine eigene Variante weiter unten. Kleine Versicherer nach Art. 4 der Solvency-II-Richtlinie sind von DORA ganz ausgenommen, für sie ist das Paket nicht gedacht.
In vielen Häusern stehen das Informationsregister und die wichtigsten DORA-Leitlinien seit Anfang 2025. Darunter liegt aber oft ein Bestand, der noch nach der VAIT aufgebaut ist: Richtlinien in der alten Kapitelfolge, ein ISB ohne klare Abgrenzung zur IKT-Risikokontrollfunktion, ein IT-Notfallkonzept neben der Notfallplanung nach MaGo, eine Ausgliederungsliste, die nicht mit dem Register abgeglichen ist. Das Paket ist eine Bestandsbereinigung: Wir führen diese Unterlagen in den DORA-Rahmen über, behalten, was funktioniert, und schließen die Stellen, an denen VAIT-Struktur, MaGo und DORA auseinanderlaufen. Was die VAIT-Kapitel inhaltlich mit DORA verbindet und wie MaGo und DORA zusammenspielen, erklärt die Seite VAIT und DORA für Versicherer.
Was ist im Paket „Umstieg von der VAIT“ enthalten?
Acht Bausteine, die aufeinander aufbauen. Artikelangaben ohne Zusatz beziehen sich auf DORA, „RTS“ auf die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1774, Titel II.
Was haben wir schon?
Bestandsaufnahme der VAIT- und MaGo-Unterlagen
Jedes vorhandene Dokument ordnen wir der passenden DORA- oder RTS-Fundstelle zu, mit der Gegenüberstellung der BaFin vom 08.07.2024 als Orientierung. Mit Ihnen legen wir fest: weiterverwenden, umbauen oder zusammenführen. Wo die VAIT eine Vorgabe hatte, die DORA nicht mehr ausdrücklich nennt, klären wir, welche Aufgabe bleibt.
VAIT-Kapitel und DORASteht der Rahmen auf DORA?
Rahmen, DOR-Strategie und Leitlinien
IKT-Risikomanagementrahmen nach Art. 6, Strategie für die digitale operationale Resilienz nach Art. 6 Abs. 8 als Entwurf oder Abgleich der vorhandenen, Leitlinien und Verfahren gegliedert nach RTS Titel II. Wo möglich bauen wir aus Ihren Texten um.
IKT-Risikomanagement im VollrahmenWer ist zuständig?
Rollen und IKT-Risikokontrollfunktion
Aufgaben des Leitungsorgans (Art. 5 Abs. 2), IKT-Risikokontrollfunktion mit angemessener Unabhängigkeit (Art. 6 Abs. 4), Überwachung der IKT-Verträge (Art. 5 Abs. 3). Wir klären mit Ihnen, wie ISB, Schlüsselaufgabe IT-Sicherheit nach MaGo und Kontrollfunktion zusammenpassen, und bereiten den Beschluss des Vorstands vor.
Was ist kritisch?
Funktionsliste mit BIA
Kritische oder wichtige Funktionen nach Art. 3 Nr. 22 mit Begründung und unterstützenden Systemen und Dienstleistern, Business-Impact-Analyse nach Art. 11 Abs. 5 und Wiederherstellungsziele je Funktion nach Art. 12 Abs. 6. Die Einstufung halten wir getrennt von der Frage, ob eine wichtige Funktion im Sinne des VAG ausgegliedert ist.
Funktionen einstufenWelcher Notfallplan gilt?
Notfallmanagement verzahnen
Die Notfallplanung nach MaGo Kapitel 14 bleibt das Dach, die IKT-Geschäftsfortführungsleitlinie nach Art. 11 Abs. 1 wird ihr Bestandteil. Eine gemeinsame BIA, IKT-Reaktions- und Wiederherstellungspläne an Stelle der alten IT-Notfallpläne, Krisenmanagementfunktion (Art. 11 Abs. 7) und ein gemeinsamer Übungs- und Testplan.
Ausgliederung oder IKT-Dienstleistung?
Ausgliederung und IKT-Dienstleister
Ausgliederungen nach MaGo Kapitel 13 und IKT-Verträge nach Art. 28 bis 30 gelten parallel. Wir gleichen Ausgliederungsliste und Informationsregister ab, kennzeichnen jeden Bezug und prüfen bis zu zehn Dienstleister fachlich gegen die Vertragsinhalte nach Art. 30 Abs. 2 und 3.
IKT-Drittdienstleister steuernFunktioniert es im Ernstfall?
Wiederherstellungs- und Meldeübung
Eine Wiederherstellungsübung für eine kritische oder wichtige Funktion als Teil der jährlichen Tests nach Art. 11 Abs. 6 und eine Meldeübung als Planspiel bis zur Erstmeldung, binnen 4 Stunden nach der Einstufung als schwerwiegend, spätestens 24 Stunden nach Kenntnis. Die Erleichterung für Wochenenden und Feiertage planen wir nicht ein, weil sie nicht für jedes Finanzunternehmen gilt. Mängel gehen mit Bericht an den Vorstand.
DORA-MeldepflichtWo liegt der Nachweis?
Nachweismatrix und Jahreskalender
Jede Vorgabe des Vollrahmens mit Nachweis, Verantwortlichen und Ablageort. Dazu ein Kalender der wiederkehrenden Pflichten, etwa die mindestens jährliche Überprüfung des Rahmens (Art. 6 Abs. 5), jährliche Tests der Pläne (Art. 11 Abs. 6) und der Systeme kritischer oder wichtiger Funktionen (Art. 24 Abs. 6), Bewertung der Altsysteme (Art. 8 Abs. 7), Schulung des Leitungsorgans (Art. 5 Abs. 4) und die jährliche Einreichung des Informationsregisters.
Was Sie am Ende in der Hand haben
Die Ergebnisse übergeben wir als Entwürfe zur Inkraftsetzung durch Ihr Unternehmen und als geordnete Nachweisablage.
01
Zuordnung Ihres Bestands
Alle Dokumente aus der VAIT-Zeit mit Entscheidung (weiterverwenden, umbauen, zusammenführen) und der Fundstelle in DORA oder RTS.
02
Rahmen, DOR-Strategie, Leitlinien und Verfahren
Bis zu zwölf Dokumente als Entwurf, gegliedert nach RTS Titel II, mit einer Landkarte alt zu neu.
03
Rollenmodell mit Beschlussvorlage
IKT-Risikokontrollfunktion, ISB, Überwachung der IKT-Verträge und Ausgliederungsbeauftragte mit Aufgaben, Abgrenzung und Beschlussvorlage für den Vorstand.
04
Funktionsliste, BIA und Wiederherstellungsziele
Kritische oder wichtige Funktionen mit Begründung, eine BIA für Notfallplanung nach MaGo und IKT-Geschäftsfortführung, Wiederherstellungszeit und -punkt je Funktion.
05
Abgeglichene Dienstleisterliste
Ausgliederungsliste und Informationsregister abgeglichen, jeder Bezug gekennzeichnet, fachlicher Art.-30-Abgleich für bis zu zehn Dienstleister.
06
Übungsprotokolle, Nachweismatrix, Jahreskalender
Protokoll der Wiederherstellungsübung, Auswertung der Meldeübung mit Mängeln und Maßnahmen, Nachweismatrix und Kalender der wiederkehrenden Pflichten.
Beispiel: Ablauf bei einem mittelgroßen Versicherer
Frei erfundenes Beispiel, kein Kunde: ein Schaden- und Unfallversicherer mit gut 300 Beschäftigten, Informationsregister und Meldeprozess seit 2025 in Betrieb, Richtlinien und Notfallkonzept noch in VAIT-Gliederung. Start im Januar 2027. Kein Zeitversprechen: Vorstandstermine, Urlaubszeiten und die Verfügbarkeit des Rechenzentrumsbetreibers verschieben den Plan.
| Zeitraum | Abschnitt | Ergebnis | Beschluss |
|---|---|---|---|
| Januar bis Februar 2027 | Bestandsaufnahme und Zuordnung | 54 Dokumente zugeordnet, Entwurf von Funktionsliste und gemeinsamer BIA, Abweichungen zwischen Ausgliederungsliste und Register erfasst | keiner |
| März 2027 | Rahmen, Strategie und Rollen | Rahmen, DOR-Strategie mit Verweis auf die IT-Strategie, Rollenmodell mit Kontrollfunktion | Vorstandssitzung im März |
| April bis Mai 2027 | Leitlinien, Verfahren und MaGo-Verzahnung | zehn Leitlinien und Verfahren umgebaut, IKT-Geschäftsfortführungsleitlinie in der Notfallplanung, Art.-30-Abgleich für acht Dienstleister | Inkraftsetzung durch den zuständigen Vorstand |
| Juni 2027 | Übungen und Übergabe | Wiederherstellungsübung für die Bestandsführung, Meldeübung, Nachweismatrix, Jahreskalender | Bericht an den Vorstand |
Beispiel von Blackfort Technology, keine Zusage zu Terminen oder Ergebnissen.
Was kostet der Umstieg von der VAIT, und wo liegen die Grenzen?
Ab 29.400 € netto für den Grundumfang im Vollrahmen, ab 28.700 € netto für die Variante Versicherungsholding. Kalkuliert mit 1.400 € netto je Personentag (PT), die Tabelle zeigt den Aufwand je Baustein. Mehr Rechtsträger, Dokumente, Workshops oder Dienstleister bepreisen wir nach dem Scoping-Gespräch.
| Baustein | Versicherer (Vollrahmen) | PT | Versicherungsholding (Art. 16) | PT |
|---|---|---|---|---|
| Rechtsträger | einer | - | einer | - |
| Bestandsaufnahme und Zuordnung | bis 60 Dokumente | 3 | bis 60 Dokumente | 3 |
| Rahmen, Leitlinien und Verfahren | bis 12 Entwürfe, einschließlich Entwurf oder Abgleich der DOR-Strategie | 6 | Informationssicherheitsleitlinie nach RTS Art. 29 und Verfahren nach RTS Titel III, bis 12 Entwürfe | 6 |
| Rollen und Governance mit Beschlussvorlagen | Rollenmodell mit IKT-Risikokontrollfunktion (Art. 6 Abs. 4) und Überwachung der IKT-Verträge | 1,5 | Rollen und Unabhängigkeit nach RTS Art. 28 | 1 |
| Funktionsliste, BIA, Wiederherstellungsziele, IKT-Dienstleister | bis 10 Dienstleister in Funktionsliste und Abgleich mit Art. 30 | 3 | bis 10 Dienstleister in Funktionsliste und Abgleich mit Art. 30 | 3 |
| Verzahnung mit der MaGo | Notfallmanagement (Kapitel 14) und Ausgliederung (Kapitel 13) | 1,5 | soweit die MaGo für die Holding gilt | 1,5 |
| Wiederherstellungs- und Meldeübung | je eine: Wiederherstellung einer kritischen oder wichtigen Funktion (Planung, Begleitung und Protokoll durch uns, Durchführung durch Ihre IT oder Ihren Dienstleister), Meldeübung als Planspiel bis 3 Std. | 2 | je eine, wie links | 2 |
| Nachweismatrix, Jahreskalender, Übergabe | Nachweismatrix, Jahreskalender | 1,5 | Nachweismatrix, Vorlage Überprüfungsbericht (RTS Art. 41), Jahreskalender | 1,5 |
| Projektsteuerung und Workshops | bis 8 Workshops je bis 3 Std., davon 2 mit dem Vorstand, per Video oder vor Ort | 2,5 | bis 8 Workshops, davon 2 mit dem Leitungsorgan | 2,5 |
| Summe | 21 | 20,5 | ||
| Preis (1.400 € je PT) | ab 29.400 € netto zzgl. USt. | ab 28.700 € netto zzgl. USt. |
Angebot ausschließlich für Unternehmen (B2B). PT = Personentag. Mehr Rechtsträger, etwa weitere Gesellschaften einer Gruppe, mehr Dokumente, Workshops oder Dienstleister bepreisen wir nach dem Scoping-Gespräch und nennen den Preis im Angebot. Eine vorher beauftragte Vollrahmen-Gap-Analyse (bei Holdings die Art.-16-Gap-Analyse) wird angerechnet, Einzelheiten im Angebot.
Wie läuft der Umstieg ab?
Vier Abschnitte. Die Dauer hängt vor allem davon ab, wie schnell Unterlagen, Termine und Vorstandsbeschlüsse zusammenkommen.
1
Bestandsaufnahme und Zuordnung
Unterlagen sammeln und zuordnen, Funktionsliste und BIA entwerfen, Ausgliederungsliste und Register nebeneinanderlegen.
2
Rahmen, Strategie und Rollen
Rahmen und DOR-Strategie, Rollenmodell mit Kontrollfunktion, Beschluss des Vorstands über Rollen, Funktionsliste und BIA.
3
Leitlinien, Verfahren und MaGo-Verzahnung
Leitlinien und Verfahren umbauen, IKT-Geschäftsfortführung in die Notfallplanung einhängen, Dienstleister kennzeichnen und mit Art. 30 abgleichen.
4
Übungen und Übergabe
Wiederherstellungs- und Meldeübung, Auswertung, Nachweismatrix und Jahreskalender, Abschlussgespräch mit dem Vorstand.
Die Pflichten aus DORA gelten seit dem 17. Januar 2025, ein Projektplan verschiebt keine davon. Er legt fest, was zuerst kommt. Bei Versicherern sind das meist die Rollen und die gemeinsame BIA, weil Notfallplanung und Dienstleistersteuerung darauf aufbauen.


Ihr Ansprechpartner
Christian Gebhardt · Gründer und Geschäftsführer, Blackfort Technology
Ihr Ansprechpartner ist Christian Gebhardt, Gründer und Geschäftsführer. Wer im Projekt mitarbeitet, legen wir mit dem Angebot fest.
Auf Ihre Anfrage melden wir uns in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen.
Umstieg von der VAIT, Fachseite oder Gap-Analyse?
Die Seite VAIT und DORA für Versicherer erklärt, wohin die VAIT-Kapitel gewandert sind, wie MaGo und DORA zusammenspielen und wie ein Umbauplan aussieht. Wer das selbst umsetzen will, findet dort die Grundlage. Mit dem Paket setzen wir es gemeinsam mit Ihnen um und übergeben die Ergebnisse.
Die Vollrahmen-Gap-Analyse ist eine Analyse mit Maßnahmenplan: Sie zeigt, wo Sie stehen, und lässt offen, wer umsetzt. Wenn Sie nicht wissen, wie groß der VAIT-Rest in Ihrem Haus ist, beginnen Sie mit ihr. Beauftragen Sie das Paket danach, wird die Gap-Analyse angerechnet, Einzelheiten im Angebot. Wer den Umfang schon kennt, startet direkt mit dem Paket, die Bestandsaufnahme ist darin enthalten.
Variante für Versicherungsholdings
Versicherungs-Holdinggesellschaften nach § 7 Nr. 31 VAG und Unternehmen nach § 293 Abs. 4 VAG, deren Haupttätigkeit das Erwerben und Halten von Beteiligungen an Versicherern oder Pensionsfonds ist und die noch nicht nach dem VAG beaufsichtigt werden, wenden DORA an, statt Art. 5 bis 15 aber den vereinfachten Rahmen nach Art. 16 (§ 293 Abs. 5 VAG). Eine Übergangsfrist nennt das VAG dafür nicht.
Für sie bieten wir eine Variante im selben Umfang an, ausgerichtet auf Art. 16 und RTS Titel III: Leitlinie und Verfahren, Rollen, Funktionsliste mit BIA, Übungen und Nachweisübergabe, ab 28.700 € netto. Sie passt, wenn die Holding Konzernrichtlinien aus der VAIT-Zeit übernommen hat und diese auf den vereinfachten Rahmen ausrichten will. Was Art. 16 im Einzelnen verlangt, steht auf der Seite Art. 16 DORA.
Für wen das Paket nicht gedacht ist
Kleine Versicherer nach Art. 4 der Solvency-II-Richtlinie fallen nicht unter DORA. Die BaFin weist darauf hin, dass beaufsichtigte Unternehmen außerhalb von DORA IKT- und Cyberrisiken trotzdem im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation angemessen behandeln müssen. Dafür ist dieses Paket zu groß zugeschnitten.
Die MaGo für SII-VU gilt nicht für Sterbekassen, Pensionskassen und kleine Versicherungsunternehmen nach § 211 VAG. Ob und in welchem Rahmen DORA für Ihr Unternehmen gilt, klären wir vorab mit Ihnen anhand der Seite DORA-Betroffenheit. Die Verzahnung mit der MaGo für SII-VU gehört dann nicht zum Paket.
Wer das Paket verantwortet
Verantwortlicher Berater ist Christian Gebhardt, Gründer und Geschäftsführer von Blackfort Technology. Die Fragen des Versicherungssektors kennen wir aus dem DORA-Programm einer großen deutschen Versicherungsgruppe (im Auftrag einer international tätigen Managementberatung, 02/2024-10/2025). Kundennamen nennen wir nicht.
Was bringt Ihr Unternehmen ein?
Eine Ansprechperson
Zum Beispiel die IKT-Risikokontrollfunktion, der ISB oder die IT-Governance, mit etwa einem Tag pro Woche für Abstimmungen, Unterlagen und Durchsicht der Entwürfe.
Den Vorstand
Zwei Workshop-Termine und die Beschlüsse zu Rollen, Strategie, Funktionsliste und BIA. Die Verantwortung für den Rahmen bleibt beim Leitungsorgan (Art. 5 Abs. 2 DORA).
Notfallmanagement, Ausgliederung, IT
Die Verantwortlichen für Notfallplanung und Ausgliederung in den Workshops, Angaben zu Systemen und Verträgen, die Durchführung der Wiederherstellungsübung durch IT oder Dienstleister.
Was gehört nicht zum Paket?
Damit die Erwartungen stimmen:
- Keine technische Umsetzung. Netzwerksicherheit, Protokollierung oder Schwachstellenmanagement richten Ihre IT oder Ihre Dienstleister ein, wir beschreiben die Anforderung und sehen den Nachweis durch. Technische Umsetzung mit uns vereinbaren wir gesondert.
- Keine Rechtsberatung, keine Vertragsverhandlung und keine rechtliche Vertragsprüfung. Der Abgleich mit Art. 30 DORA ist fachlich. Ob ein Bezug eine Ausgliederung nach § 32 VAG ist und wie Klauseln lauten, gehört zu Ihrer Rechtsberatung. Aufbau und Einreichung des Informationsregisters gehören nicht zum Paket.
- Keine Übernahme von Rollen. Die IKT-Risikokontrollfunktion, den ISB, die Ausgliederungsbeauftragte oder die interne Revision übernehmen wir nur in einem gesonderten Mandat.
- Keine Zusage, wie Aufsicht, Abschlussprüfer oder interne Revision das Ergebnis bewerten. Kein Zertifikat.
Die Einordnungen auf dieser Seite sind allgemeine Informationen zum Stand von DORA, RTS 2024/1774, VAG und MaGo am 6. November 2026. Ob und wie sie für Ihr Unternehmen gelten, ist im Einzelfall zu prüfen.
Häufige Fragen
DORA gilt seit Januar 2025. Sind wir mit VAIT-Unterlagen im Verzug?+
Das lässt sich pauschal nicht sagen. Viele Versicherer haben die DORA-Pflichten 2025 umgesetzt und dabei Unterlagen aus der VAIT-Zeit weiterverwendet, oft mit gutem Grund. Das Paket ordnet diesen Bestand und schließt die Stellen, an denen VAIT-Gliederung, MaGo und DORA auseinanderlaufen. Wo Sie stehen, zeigt die Bestandsaufnahme oder vorher die Gap-Analyse.
Müssen wir unseren ISB abschaffen?+
Nein. Die Aufgaben bleiben, auch wenn DORA die Rolle nicht nennt, und die MaGo nennt IT-Sicherheit als mögliche Schlüsselaufgabe. Im Baustein „Rollen und IKT-Risikokontrollfunktion“ legen wir mit Ihnen fest, wie ISB und Kontrollfunktion zueinander stehen.
Wird die Gap-Analyse angerechnet?+
Ja. Eine vorher beauftragte Vollrahmen-Gap-Analyse wird auf das Paket angerechnet, bei Versicherungsholdings die Art.-16-Gap-Analyse. Die Einzelheiten stehen im Angebot.
Wir sind Teil einer Versicherungsgruppe. Geht das für mehrere Gesellschaften?+
Ja. Der Grundumfang deckt einen Rechtsträger ab. Für weitere Gesellschaften legen wir im Scoping-Gespräch fest, was gemeinsam geregelt wird und was je Gesellschaft entsteht, und nennen den Preis im Angebot.
Was passiert nach der Übergabe?+
Sie betreiben den Rahmen selbst weiter, mit dem Jahreskalender als Leitfaden. Auf Wunsch begleiten wir die nächste jährliche Überprüfung oder die nächste Übung. Das vereinbaren wir gesondert.
Weiterlesen
- VAIT und DORA für Versicherer: Mapping, MaGo und Umbauplan
- IKT-Risikomanagement nach DORA: Rahmen und DOR-Strategie
- DORA-Gap-Analyse: Quick-Check, Art. 16, Vollrahmen, Preise
- Kritische oder wichtige Funktionen nach DORA einstufen
- IKT-Drittdienstleister steuern: DORA-Verträge nach Art. 30
- DORA-Meldepflicht: IKT-Vorfälle klassifizieren und melden
- DORA-Informationsregister: Aufbau, Pflichtfelder, Einreichung
- Art. 16 DORA: der vereinfachte IKT-Risikomanagementrahmen
- Umstieg von der BAIT auf DORA nach Art. 16: Umfang und Preis
- DORA Anwendungsbereich: wer betroffen ist, welcher Rahmen gilt
- Über uns: DORA-Readiness von Blackfort Technology aus Bonn
Quellen
- Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA), deutsche Fassung, Art. 2, 3, 5, 6, 8, 11, 12, 16, 24, 28 bis 30 (abgerufen am 2026-11-06)
- Delegierte Verordnung (EU) 2024/1774 (IKT-Risikomanagement, Titel II und III) (abgerufen am 2026-11-06)
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/301 (Inhalt und Fristen der Meldungen) (abgerufen am 2026-11-06)
- BaFin-Meldung vom 09.01.2025: DORA kommt, Änderungen bei den aufsichtlichen Anforderungen an die IT (Aufhebung von KAIT, VAIT, ZAIT) (abgerufen am 2026-11-06)
- BaFin-Aufsichtsmitteilung vom 08.07.2024 (Stand Juni 2024): Hinweise zur Umsetzung von DORA im IKT-Risikomanagement und IKT-Drittparteienrisikomanagement (PDF) (abgerufen am 2026-11-06)
- BaFin-Aufsichtsmitteilung vom 21.08.2025: Hinweise zur Umsetzung von DORA mit vereinfachtem IKT-Risikomanagementrahmen (PDF) (abgerufen am 2026-11-06)
- BaFin: Rundschreiben 09/2025 (VA) MaGo für SII-VU vom 14.07.2025 (abgerufen am 2026-11-06)
- BaFin: Fachartikel vom 14.07.2025 „BaFin aktualisiert MaGo-Rundschreiben“ (abgerufen am 2026-11-06)
- Versicherungsaufsichtsgesetz, § 293 Abs. 4 und 5 (nichtamtliche Fassung) (abgerufen am 2026-11-06)
Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG).
Stand: 2026-11-06
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Schreiben Sie uns kurz, welche Sparten Sie betreiben, wie viele Beschäftigte Sie haben, welche Unterlagen noch aus der VAIT-Zeit stammen und wer Ihr Rechenzentrum betreibt. Im Erstgespräch, auf Wunsch telefonisch oder per Video, klären wir, ob das Paket passt. Im anschließenden Scoping-Gespräch legen wir Umfang, Preis und Starttermin fest.