DORA-Readiness - ein Angebot von Blackfort Technology

Briefing des Leitungsorgans

DORA-Schulung für das Leitungsorgan, zugeschnitten auf Ihr Institut

Wir schulen Vorstand oder Geschäftsleitung Ihres Instituts zu DORA: inhouse, remote oder vor Ort, in rund vier Stunden und mit Beispielen aus Ihrem eigenen Haus. Das Briefing passt für den Vollrahmen, in dem Art. 5 Abs. 4 regelmäßige Schulungen des Leitungsorgans verlangt, und für den vereinfachten Rahmen nach Art. 16, in dem die Schulung des Managements aus Art. 16 Abs. 1 lit. h folgt. Jede Person erhält eine Teilnahmebestätigung.

Was verlangt DORA vom Leitungsorgan zur Schulung?

Im Vollrahmen (Art. 5 bis 15 DORA) gilt Art. 5 Abs. 4: Die Mitglieder des Leitungsorgans „halten ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten aktiv auf dem neuesten Stand“, unter anderem durch regelmäßige spezielle Schulungen, entsprechend den zu managenden IKT-Risiken. Dazu kommt Art. 13 Abs. 6: Programme zur Sensibilisierung und Schulungen zur digitalen operationalen Resilienz sind Pflicht und gelten für alle Beschäftigten und die Geschäftsleitung. Das Budget dafür weist das Leitungsorgan selbst zu und überprüft es regelmäßig (Art. 5 Abs. 2 lit. g). Einen Turnus oder eine Stundenzahl nennt DORA nicht.

Im vereinfachten Rahmen nach Art. 16, also unter anderem für die Institute der KWG-Gruppe ab dem 01.01.2027, gilt Art. 5 Abs. 4 nicht. Die BaFin stellt aber klar, dass die Mitglieder des Leitungsorgans wegen ihrer Gesamtverantwortung für den Rahmen (RTS 2024/1774 Art. 28 Abs. 2 lit. a) über angemessene IKT-Kompetenzen verfügen müssen. Schulungspflichten werden dort nach ihrer Einschätzung stärker betont als in der BAIT: Finanzunternehmen entwickeln Programme zur Sensibilisierung und Schulungen für ihre Mitarbeitenden und ihr Management (Art. 16 Abs. 1 lit. h DORA i. V. m. RTS Art. 28 Abs. 2 lit. e, Aufsichtsmitteilung vom 21.08.2025, Abschnitt 3.3). Umfang und Häufigkeit richten sich nach Bedarf und IKT-Risikoprofil.

Wer zum Leitungsorgan gehört, bestimmt Art. 3 Nr. 30 DORA mit Verweis auf das jeweilige Sektorrecht. Welcher Rahmen für Ihr Institut gilt, klärt die Seite zum DORA-Anwendungsbereich, im Einzelfall ist das zu prüfen.

Zwei Spalten nebeneinander. Links Vollrahmen nach Art. 5 bis 15 DORA: Art. 5 Absatz 4, Mitglieder des Leitungsorgans halten Kenntnisse und Fähigkeiten aktiv auf dem neuesten Stand, unter anderem durch regelmäßige spezielle Schulungen. Darunter Art. 13 Absatz 6, Schulungen für alle Beschäftigten und die Geschäftsleitung. Rechts vereinfachter Rahmen nach Art. 16: Art. 5 Absatz 4 gilt nicht. Darunter Art. 16 Absatz 1 Buchstabe h, Schulungen für Personal und Management nach Bedarf und IKT-Risikoprofil, Budget dafür nach Art. 28 Absatz 2 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1774. Darunter angemessene IKT-Kompetenz des Leitungsorgans wegen seiner Gesamtverantwortung nach Art. 28 Absatz 2 Buchstabe a. Unten über beide Spalten: Schulung der übrigen Beschäftigten ist eine eigene Maßnahme.
Grafik antippen, um sie in voller Größe zu öffnen.Rechtsgrundlage der Schulung des Leitungsorgans je Rahmen. Quelle: Art. 5, 13 und 16 DORA, Delegierte Verordnung (EU) 2024/1774 Art. 28, BaFin-Aufsichtsmitteilung vom 21.08.2025 Abschnitt 3.3. Eigene Darstellung.

Was kann Ihr Leitungsorgan nach dem Briefing?

Ziel ist, dass das Leitungsorgan die Entscheidungen treffen und überwachen kann, die DORA ihm zuweist. Technische Details bleiben bei IT, Informationssicherheit und Dienstleistern.

Was liegt bei uns?

Verantwortung einordnen

Welche Aufgaben DORA dem Leitungsorgan zuweist, im Vollrahmen nach Art. 5 Abs. 2, im vereinfachten Rahmen nach RTS Art. 28 Abs. 2, und was sich delegieren lässt.

Art. 16 DORA

Welcher Rahmen gilt?

Einstufung verstehen

Warum Ihr Institut im Vollrahmen oder im Art.-16-Rahmen ist und was daraus für Dokumente und Rollen folgt.

DORA-Anwendungsbereich

Was legen wir fest?

Strategie, Toleranz und Richtlinien

Im Vollrahmen DOR-Strategie und Risikotoleranzschwelle, im Art.-16-Rahmen die Ziele der Informationssicherheit und die Richtlinien des RTS.

IKT-Risikomanagement

Was darf ausfallen?

Funktionen und Geschäftsfortführung

Kritische oder wichtige Funktionen, Business-Impact-Analyse und Geschäftsfortführungspläne. Im Art.-16-Rahmen genehmigt das Leitungsorgan sie ausdrücklich (RTS Art. 28 Abs. 2 lit. d), im Vollrahmen genehmigt, überwacht und überprüft es Geschäftsfortführungsleitlinie und Reaktions- und Wiederherstellungspläne (Art. 5 Abs. 2 lit. e), die BIA nennt DORA dort nicht.

Kritische oder wichtige Funktionen

Wer entscheidet im Ernstfall?

Vorfälle und Meldung

Klassifizierung schwerwiegender IKT-Vorfälle, Meldefristen und wer im Institut über eine Meldung entscheidet.

IKT-Vorfälle melden

Woran erkennen wir Fortschritt?

Berichte lesen und nachfragen

Berichte zu Informationssicherheit, Tests, Dienstleistern und Vorfällen bewerten und die richtigen Fragen an IT, Kontrollfunktion und Dienstleister stellen.

Was erhalten Sie?

Zum Erstbriefing gehören Vorbereitung, Unterlagen und Nachweis.

  1. 01

    Pre-Read

    Wenige Seiten zu Einstufung, Funktionen, Dienstleistern, Meldeweg und offenen Punkten, aus dem Vorgespräch erstellt und einige Werktage vor dem Termin versandt.

  2. 02

    Foliensatz als PDF

    Der gezeigte Foliensatz mit Version, Datum und Fundstellen, zur Ablage in Ihrer Schulungsdokumentation.

  3. 03

    Teilnahmebestätigung je Person

    Mit Name und Funktion, Datum, Uhrzeit und Dauer, Anbieter und den behandelten Inhalten mit den Fundstellen Ihres Rahmens.

  4. 04

    Unterschriebene Teilnehmerliste

    Alle teilnehmenden Mitglieder des Leitungsorgans und weitere Teilnehmende, zur Vorlage auf Verlangen.

  5. 05

    Vorlage für den Leitungsbeschluss

    Die Entscheidungen, die nach dem Briefing anstehen, etwa zu Zuständigkeiten, Funktionsliste und Business-Impact-Analyse, Berichtswesen an das Leitungsorgan und Schulungsplan.

  6. 06

    Prüffragen und Turnusempfehlung

    Fragen, die das Leitungsorgan IT, Kontrollfunktion und Dienstleistern stellen kann, und eine schriftliche Empfehlung zum Abstand der Auffrischungen.

Ablauf des Erstbriefings

Sechs Module in rund vier Stunden. Die Spalten zum Rahmen zeigen, auf welche Fundstellen sich jedes Modul in Ihrem Rahmen stützt, die rechte Spalte, womit wir es auf Ihr Institut beziehen.

ModulDauerVollrahmenArt.-16-RahmenBezug auf Ihr Institut
1 Anwendungsbereich und Rahmen30 Min.Art. 2, Art. 5 bis 15 DORAArt. 16 DORA, RTS Titel IIIIhre Einstufung und Ihre Geschäftsbereiche aus dem Vorgespräch
2 Verantwortung des Leitungsorgans40 Min.Art. 5 Abs. 2 und 4RTS Art. 28 Abs. 2 bis 6Ihre heutige Aufgabenverteilung zwischen Leitung, IT, Kontrollfunktion und Revision
3 IKT-Risiken als Geschäftsrisiken40 Min.Art. 6, 8RTS Art. 30, 31Angriffsabläufe, die zu Ihrem Geschäftsmodell passen, an nachgestellten Beispielen
4 Funktionen, Geschäftsfortführung und Tests50 Min.Art. 11, 12, 24, 25RTS Art. 39, 40Ihre kritischen oder wichtigen Funktionen und der Stand Ihrer Wiederherstellungstests
5 Dienstleister und Vorfälle45 Min.Art. 17 bis 19, 28 bis 30Art. 17 bis 19, 28 bis 30 mit den Ausnahmen des Art.-16-RahmensIhre wichtigsten IKT-Dienstleister und Ihr Meldeweg
6 Berichtswesen, Nachweis und Beschlüsse35 Min.Art. 5 Abs. 2, Art. 13RTS Art. 28 Abs. 2 lit. i, Art. 41Vorlage für Ihren Leitungsbeschluss und Empfehlung zum Turnus

Agenda und Zeiten sind ein Vorschlag von Blackfort Technology, keine Vorgabe von DORA oder BaFin. Wir passen Gewichtung und Reihenfolge im Vorgespräch an Ihr Institut an.

Wie läuft die Schulung ab?

Von der Anfrage bis zum Leitungsbeschluss in sechs Schritten.

  1. 1

    Anfrage und Klärungsgespräch

    Sie nennen Gremium, Zahl der Teilnehmenden, remote oder vor Ort und Wunschzeitraum. In einem kurzen Gespräch klären wir Rahmen und Umfang.

  2. 2

    Angebot

    Sie erhalten ein Angebot mit Festpreis.

  3. 3

    Vorgespräch

    60 Minuten mit einer Ansprechperson als Teil der beauftragten Leistung: Einstufung, Funktionen, Dienstleister, Stand der Umsetzung.

  4. 4

    Pre-Read

    Versand einige Werktage vor dem Termin.

  5. 5

    Briefing

    Rund vier Stunden, remote oder bei Ihnen vor Ort.

  6. 6

    Nachweis und Nachbereitung

    Teilnahmebestätigungen, Teilnehmerliste, Foliensatz und Beschlussvorlage.

Offene Termine bieten wir nicht an. Ergänzend gibt es eine jährliche Auffrischung von 90 bis 120 Minuten remote und ein Planspiel zum Ernstfall von zwei bis drei Stunden, getrennt vom Erstbriefing.

Christian Gebhardt, Gründer und Geschäftsführer von Blackfort Technology

Ihr Ansprechpartner

Christian Gebhardt · Gründer und Geschäftsführer, Blackfort Technology

Ihr Ansprechpartner ist Christian Gebhardt, Gründer und Geschäftsführer. Wer im Projekt mitarbeitet, legen wir mit dem Angebot fest.

Auf Ihre Anfrage melden wir uns in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen.

Profil auf LinkedIn

Wie weisen Sie die Schulung nach?

Eine bestimmte Form des Nachweises schreiben weder DORA noch der RTS vor. Wir stellen deshalb je Person eine Teilnahmebestätigung mit Inhalten und Fundstellen aus und übergeben die unterschriebene Teilnehmerliste. Eine Prüfung der Teilnehmenden gibt es nicht.

Eine Teilnahmebestätigung belegt die Teilnahme, nicht die Kenntnisse. Dass das Leitungsorgan seine Aufgaben wahrnimmt, zeigt sich an seinen Beschlüssen, etwa zur Genehmigung von Business-Impact-Analyse und Geschäftsfortführungsplänen (RTS Art. 28 Abs. 2 lit. d im Art.-16-Rahmen), zur Funktionsliste oder zur DOR-Strategie im Vollrahmen. Darum gehört die Vorlage für den Leitungsbeschluss zum Lieferumfang.

Wer sollte teilnehmen?

Alle Mitglieder von Vorstand oder Geschäftsleitung. Ob und wieweit Mitglieder eines Aufsichts- oder Verwaltungsorgans zum Leitungsorgan im Sinne von Art. 3 Nr. 30 DORA gehören, richtet sich nach dem Sektorrecht, auf das die Vorschrift verweist. Sie können in jedem Fall teilnehmen. Wir empfehlen, die Person einzubeziehen, die im Institut die Informationssicherheit verantwortet, und im Vollrahmen die IKT-Risikokontrollfunktion.

Was ist die Schulung nicht?

Damit die Erwartungen stimmen:

  • Kein Zertifikat und keine Prüfung. Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung.
  • Keine Rechtsberatung. Zu Einstufung, Pflichten und Haftung geben wir allgemeine Informationen, den Einzelfall klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.
  • Keine Schulung der Beschäftigten. Sensibilisierung und Schulung aller Beschäftigten nach Art. 13 Abs. 6 DORA bzw. Art. 16 Abs. 1 lit. h sind eine eigene Maßnahme in Ihrem Schulungsprogramm.
  • Keine NIS2-Schulung. Gilt für Ihr Unternehmen zusätzlich das BSIG, finden Sie die Informationen auf https://nis2-readiness.de.
  • Keine Anerkennung durch die BaFin. DORA sieht keine Anerkennung von Schulungsanbietern vor.

Die Angaben geben den Stand von DORA, RTS 2024/1774 und der Aufsichtsmitteilung vom 21.08.2025 am 06.11.2026 wieder. Ob und in welchem Rahmen DORA für Ihr Institut gilt, ist im Einzelfall zu prüfen.

Häufige Fragen

Wie oft muss das Leitungsorgan geschult werden?+

DORA nennt keinen Turnus. Art. 5 Abs. 4 spricht im Vollrahmen von regelmäßigen speziellen Schulungen, im Art.-16-Rahmen richten sich Schulungen nach Bedarf und IKT-Risikoprofil. Wir empfehlen nach dem Erstbriefing eine jährliche Auffrischung und zusätzlich ein Briefing bei Anlässen wie einem Wechsel im Leitungsorgan oder einer neuen Rechtslage, etwa dem Wechsel der KWG-Gruppe in den Art.-16-Rahmen.

Wir sind ein Factoringinstitut. Gilt Art. 5 Abs. 4 für uns?+

Für Institute der KWG-Gruppe gilt ab dem 01.01.2027 der vereinfachte Rahmen nach Art. 16, und dort gilt Art. 5 Abs. 4 nicht. Schulungen für das Management verlangt aber Art. 16 Abs. 1 lit. h, und die BaFin erwartet angemessene IKT-Kompetenz des Leitungsorgans. Für Ihr Briefing nutzen wir die Fundstellen des Art.-16-Rahmens. Fragen zum Umstieg beantwortet unsere Seite zu DORA für Factoring und Leasing. Den ganzen Umstieg von der BAIT begleiten wir im Paket „Umstieg von der BAIT“.

Was kostet die DORA-Schulung?+

Den Preis nennen wir im Angebot. Er hängt von Zahl der Teilnehmenden, remote oder vor Ort und davon ab, ob Planspiel oder Auffrischung dazukommen. Nach dem Klärungsgespräch erhalten Sie einen Festpreis.

Wo findet das Planspiel statt?+

Am besten bei Ihnen vor Ort, weil die Übung zum Ernstfall im Raum besser funktioniert. Das Erstbriefing und die Auffrischung sind auch remote möglich.

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Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG).

Stand: 2026-11-06

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Schreiben Sie uns, welches Gremium teilnehmen soll, welchen Rahmen Sie anwenden, ob remote oder vor Ort und in welchem Zeitraum. Grenzfälle markieren wir für Ihre Rechtsberatung. Nach einem kurzen Klärungsgespräch erhalten Sie ein Angebot.