DORA-Readiness

DORA

Vom ISO-27001-ISMS zu DORA: Mapping und Ergänzungen

Ein ISMS nach ISO/IEC 27001:2022 liefert für DORA viele Bausteine: Risikobeurteilung, Richtlinien, Zugriffsschutz, Lieferantensteuerung, Vorfallbehandlung und Datensicherung. Was die Norm nicht kennt, ergänzen Sie: Informationsregister, Meldungen an die BaFin mit Fristen, Vertragsinhalte nach Art. 30, das Testprogramm mit TLPT für bestimmte Unternehmen und die Pflichten des Leitungsorgans. Die Mapping-Tabellen gelten für den Vollrahmen und den vereinfachten Rahmen nach Art. 16.

Geöffneter Messingzirkel auf einem geschlossenen dunkelblauen Buch auf einem dunklen Schreibtisch

Stand: 2026-11-06

Diese Seite gilt für beide Rahmen: für Finanzunternehmen im Vollrahmen nach Art. 5 bis 15 DORA und für Unternehmen im vereinfachten Rahmen nach Art. 16, darunter ab dem 01.01.2027 die Institute nach § 1a Abs. 2a KWG wie Factoring- und Leasinginstitute. Sie richtet sich an Unternehmen, die schon ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISO/IEC 27001:2022 betreiben, zertifiziert oder nicht. Wie man ein ISMS einführt und zertifizieren lässt, beschreibt Blackfort Technology auf der Firmenseite zur ISO-27001-Beratung. Für Unternehmen unter NIS2 steht das Gegenstück auf NIS2 und ISO 27001.

Schaubild „ISO 27001 und DORA“ mit drei Spalten von hellblau nach dunkelblau. Links, vom ISMS weitgehend abgedeckt: Risikobeurteilung und -behandlung, Richtlinien, Zugang und Identitäten, physische Sicherheit, Betrieb und Netze, Protokollierung, Änderungen. Mitte, teilweise abgedeckt und zu ergänzen: Lieferanten (Art. 28 bis 30), Vorfallmanagement, Geschäftsfortführung mit BIA und Wiederherstellungszielen, Schwachstellen mit wöchentlichen Scans, Kryptografie und Zertifikatsregister, Entwicklung mit Quellcodeprüfung, Schulung, Revision und Überprüfungsbericht. Rechts, nur DORA: Informationsregister (Art. 28 Abs. 3), Klassifizierung und Meldung an die BaFin (Art. 18, 19), Vertragsinhalte, Ausstieg und Konzentrationsrisiko (Art. 28 Abs. 8, Art. 29, 30), Testprogramm (Art. 24, 25) und TLPT für bestimmte Unternehmen (Art. 26, 27), Pflichten und Schulung des Leitungsorgans (Art. 5), DOR-Strategie und IKT-Risikokontrollfunktion im Vollrahmen (Art. 6 Abs. 4 und 8). Fußzeile: Zuordnung als eigene Einordnung, Normtexte nicht wiedergegeben.
Grafik antippen, um sie in voller Größe zu öffnen.Was ein ISMS nach ISO/IEC 27001:2022 für DORA abdeckt. Quelle: VO (EU) 2022/2554, Delegierte VO (EU) 2024/1774, Control-Nummern nach ISO/IEC 27001:2022 Anhang A. Zuordnung und Deckungsgrad sind eigene Einordnung von Blackfort Technology, Stand 06.11.2026, eigene Darstellung.

Wie verhalten sich ISO 27001 und DORA zueinander?

DORA ist Gesetz, ISO/IEC 27001 eine freiwillige Norm. DORA verweist nicht auf die Norm, öffnet aber die Tür: Die Sicherheitsrichtlinien im Vollrahmen berücksichtigen führende Praktiken und gegebenenfalls Normen (RTS (EU) 2024/1774 Art. 2 Abs. 2 lit. h, im Folgenden RTS), und für die Dokumentation dürfen Finanzunternehmen alle Unterlagen verwenden, über die sie schon verfügen (RTS Erwägungsgrund 2). Ein ISMS ist deshalb ein guter Ausgangspunkt. Die Unterschiede liegen weniger in den Schutzmaßnahmen als in Rahmen und Verbindlichkeit:

ThemaISMS nach ISO/IEC 27001DORA
Geltungsbereichlegt die Organisation selbst fest, etwa einen Standort oder eine Plattformnach unserer Einordnung das IKT-Risiko des ganzen Finanzunternehmens
MaßnahmenAnhang A als Referenzliste, Auswahl und Ausschlüsse begründet in der Anwendbarkeitserklärungverbindliche Vorgaben, im Vollrahmen teils mit Fristen wie wöchentlichen Scans (RTS Art. 10 Abs. 2)
RisikoRisikokriterien und Akzeptanz durch die OrganisationToleranzschwelle für das IKT-Risiko, im Vollrahmen vom Leitungsorgan festgelegt (Art. 5 Abs. 2 lit. d, Art. 6 Abs. 8 lit. b)
AußenwirkungZertifikat einer Zertifizierungsstelle, wenn gewünschtMeldungen, Register und Berichte an die BaFin, Aufsicht durch die BaFin

Ein Zertifikat ersetzt keine DORA-Pflicht. Eine Zertifizierung für DORA selbst gibt es nicht, wie DORA geprüft wird, zeigt die Seite DORA-Prüfung.

Mapping der Klauseln 4 bis 10

Die Klauseln beschreiben das Managementsystem. Sie decken den Kreislauf aus Planung, Umsetzung, Prüfung und Verbesserung ab, den DORA für den IKT-Risikomanagementrahmen ebenfalls verlangt. Bezeichnungen sind eigene Kurzfassungen, die Deckung ist unsere Einordnung.

KlauselDORA VollrahmenArt.-16-RahmenDeckungWas DORA zusätzlich verlangt
4 Kontext und AnwendungsbereichArt. 6 Abs. 1, Art. 8Art. 16 Abs. 1 lit. a, RTS Art. 30teilweiseRahmen nach unserer Einordnung für das ganze Unternehmen, ausgehend von kritischen oder wichtigen Funktionen und ihren Abhängigkeiten
5 FührungArt. 5 Abs. 2 und 4RTS Art. 28 Abs. 1 und 2teilweiseletztendliche Verantwortung, Genehmigung von Strategie, Leitlinien, Plänen und Budget, Schulung der Mitglieder des Leitungsorgans (Vollrahmen), Genehmigung von Klassifizierung, BIA und Geschäftsfortführungsplänen (Art. 16)
6 PlanungArt. 6 Abs. 8, RTS Art. 3RTS Art. 31weitgehendToleranzschwelle, im Vollrahmen DOR-Strategie und Inventar der Restrisiken (RTS Art. 3 lit. d)
7 UnterstützungArt. 5 Abs. 2 lit. g, Art. 13 Abs. 6, Art. 14Art. 16 Abs. 1 lit. h, RTS Art. 28 Abs. 2 lit. eweitgehendSchulung auch für die Geschäftsleitung, im Vollrahmen Kommunikationspläne für Vorfälle
8 BetriebArt. 9 bis 12, RTS Titel IIRTS Art. 32 bis 39weitgehendkonkrete Einzelvorgaben aus dem RTS, siehe Anhang A unten
9 Bewertung der LeistungArt. 6 Abs. 5 bis 7, RTS Art. 27Art. 16 Abs. 2, RTS Art. 28 Abs. 5 und 6, Art. 41teilweiseRevision mit IKT-Fachwissen, Follow-up kritischer Feststellungen, Überprüfungsbericht mit vorgegebenem Inhalt
10 VerbesserungArt. 13Art. 16 Abs. 1 lit. h und Abs. 2weitgehendNachbetrachtung schwerwiegender Vorfälle, im Vollrahmen jährlicher Bericht an das Leitungsorgan (Art. 13 Abs. 5)

Mapping von Anhang A

Anhang A der Norm von 2022 hat 93 Controls in vier Themen: Organisation (5.1 bis 5.37), Personal (6.1 bis 6.8), physische Sicherheit (7.1 bis 7.14) und Technik (8.1 bis 8.34). Die Tabelle fasst sie nach Themen zusammen. „Weitgehend“ heißt: Ein wirksam umgesetzter Control liefert den Großteil des Nachweises. „Teilweise“ heißt: DORA verlangt deutlich mehr. „Gering“ heißt: Die Norm berührt das Thema, die DORA-Pflicht ist eine andere.

Anhang AThemaDORA VollrahmenArt.-16-RahmenDeckungWas DORA zusätzlich verlangt
5.1, 5.4Richtlinien, Pflichten der LeitungArt. 9 Abs. 4 lit. a, RTS Art. 2RTS Art. 29weitgehendGenehmigungsdatum des Leitungsorgans, Abstimmung auf die DOR-Strategie, Verzeichnis der Dokumentation (RTS Art. 2 Abs. 2 lit. a, b, f)
5.2, 5.3Rollen, AufgabentrennungArt. 5 Abs. 2 lit. c, Art. 6 Abs. 4, RTS Art. 2 Abs. 2 lit. gRTS Art. 28 Abs. 2 lit. b und Abs. 4teilweiseIKT-Risikokontrollfunktion mit angemessener Unabhängigkeit (Vollrahmen), Trennung von Kontrolle und Revision (beide)
5.5, 5.6Kontakt zu Behörden und FachkreisenArt. 19, Art. 45Art. 19, Art. 45geringMeldung schwerwiegender Vorfälle in drei Stufen mit Fristen, Mitteilung der Teilnahme an Vereinbarungen zum Informationsaustausch (Art. 45 Abs. 3)
5.7BedrohungsinformationenArt. 13 Abs. 1RTS Art. 31 Abs. 3, Art. 34 lit. hweitgehendBezug auf kritische oder wichtige Funktionen
5.9 bis 5.13Inventar, KlassifizierungArt. 8, RTS Art. 4, 5RTS Art. 30teilweiseKlassifizierung entlang kritischer oder wichtiger Funktionen mit Abhängigkeiten, auch bei Dienstleistern
5.15 bis 5.18, 8.2, 8.3, 8.5Zugang, Identitäten, privilegierte Rechte, AuthentifizierungArt. 9 Abs. 4 lit. c, d, RTS Art. 20, 21RTS Art. 33weitgehendNeed-to-use, privilegierter Zugang nur bei Bedarf und protokolliert, starke Authentifizierung, im Vollrahmen Rezertifizierung mindestens alle sechs Monate bei Systemen kritischer oder wichtiger Funktionen (RTS Art. 21 lit. e iv)
5.19 bis 5.23Lieferanten, Lieferkette, CloudArt. 28 bis 30Art. 28 bis 30 ohne Art. 28 Abs. 2, nicht für Kleinstunternehmen der KWG-GruppeteilweiseInformationsregister, Mindestinhalte der Verträge nach Art. 30, Konzentrationsrisiko (Art. 29), Ausstiegsstrategien (Art. 28 Abs. 8), im Vollrahmen Strategie für das Drittparteienrisiko (Art. 28 Abs. 2)
5.24 bis 5.28, 6.8VorfallmanagementArt. 17 bis 19, RTS Art. 22, 23Art. 17 bis 19, RTS Art. 31 Abs. 4, Art. 34 lit. gteilweiseKlassifizierung nach der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1772 und Meldung an die BaFin
5.29, 5.30, 8.14Sicherheit bei Störungen, IKT-Bereitschaft, RedundanzArt. 11, Art. 12 Abs. 4, RTS Art. 24 bis 26RTS Art. 39, 40teilweiseBusiness-Impact-Analyse, Wiederherstellungsziele je Funktion, Szenarien, jährliche Tests, im Vollrahmen Krisenmanagementfunktion
8.13DatensicherungArt. 12 Abs. 1 bis 3, 7RTS Art. 39 Abs. 2 lit. gweitgehendMindesthäufigkeit nach Kritikalität, im Vollrahmen Wiederherstellung auf getrennten Systemen und Datenabgleich
5.31, 5.35, 5.36rechtliche Anforderungen, unabhängige Überprüfung, EinhaltungArt. 6 Abs. 5 bis 7, RTS Art. 27Art. 16 Abs. 2, RTS Art. 28 Abs. 5, 6, Art. 41teilweiseinterne Revision nach Revisionsplan, Überprüfungsbericht in durchsuchbarem elektronischem Format
6.1 bis 6.6Personal vor, während und nach der BeschäftigungRTS Art. 19keine ausdrückliche VorgabeweitgehendVorgaben auch für Beschäftigte von IKT-Drittdienstleistern, die Assets des Unternehmens nutzen (RTS Art. 19 lit. b)
6.3Sensibilisierung und SchulungArt. 5 Abs. 4, Art. 13 Abs. 6Art. 16 Abs. 1 lit. hteilweiseSchulung für Personal und Geschäftsleitung, im Vollrahmen regelmäßige Schulung der Mitglieder des Leitungsorgans
6.7, 8.1Telearbeit, EndgeräteRTS Art. 11 Abs. 2 lit. f, jRTS Art. 35 lit. b, gweitgehendFernlöschung von Unternehmensdaten auf mobilen Geräten (Vollrahmen)
7.1 bis 7.14physische SicherheitRTS Art. 18RTS Art. 32weitgehendAusrichtung an der Klassifizierung der Assets
8.6, 8.9, 8.19Kapazität, Konfiguration, SoftwareinstallationArt. 7, RTS Art. 9, 11RTS Art. 34 lit. c, Art. 35 lit. bweitgehendsichere Konfigurationsbasis mit regelmäßiger Prüfung (Vollrahmen)
8.7, 8.8Schadsoftware, SchwachstellenRTS Art. 10, 11 Abs. 2 lit. dRTS Art. 34 lit. d, iteilweiseautomatisierte Schwachstellensuche, im Vollrahmen mindestens wöchentlich bei Assets kritischer oder wichtiger Funktionen, Fristen und Eskalation für Patches, Schwachstellenmeldungen der Dienstleister
8.10 bis 8.12Löschung, Maskierung, Schutz vor DatenabflussRTS Art. 11 Abs. 2 lit. g bis i, Art. 16 Abs. 5RTS Art. 34 lit. i, Art. 35 lit. e, fweitgehendim Vollrahmen anonymisierte, pseudonymisierte oder randomisierte Testdaten
8.15 bis 8.17Protokollierung, Überwachung, ZeitsynchronisationArt. 10, RTS Art. 12, 23RTS Art. 33, Art. 34 lit. f, gweitgehendSpeicherfristen festlegen, Alarmschwellen für die Reaktion auf Vorfälle
8.20 bis 8.23, 5.14Netze, InformationsübertragungRTS Art. 13, 14RTS Art. 35 lit. c, dweitgehend-
8.24KryptografieArt. 9 Abs. 4 lit. d, RTS Art. 6, 7RTS Art. 35 lit. ateilweiseSchutz auch von Daten in Verwendung, im Vollrahmen Schlüsselmanagement über den Lebenszyklus und Register aller Zertifikate für Assets kritischer oder wichtiger Funktionen (RTS Art. 7 Abs. 4)
8.25 bis 8.31, 8.33sichere Entwicklung, Sicherheitstests, TestdatenRTS Art. 16RTS Art. 37teilweiseim Vollrahmen Quellcodeprüfung mit statischen und dynamischen Tests, auch für Code von Dritten und aus Open-Source-Projekten (RTS Art. 16 Abs. 3 und 8)
8.32, 5.8Änderungen, ProjekteRTS Art. 15, 17RTS Art. 38weitgehendÄnderungen werden aufgezeichnet, getestet, bewertet, genehmigt, implementiert und verifiziert (RTS Art. 38 Abs. 2, im Vollrahmen ausführlicher RTS Art. 17)

Was ein ISMS nicht liefert

Einige DORA-Pflichten haben in der Norm keine Entsprechung. Sie kommen zum ISMS hinzu:

PflichtFundstelleRahmenVertiefung
Informationsregister aller Verträge über IKT-DienstleistungenArt. 28 Abs. 3, Durchführungsverordnung (EU) 2024/2956beide, nicht für Kleinstunternehmen der KWG-GruppeInformationsregister
Klassifizierung und Meldung schwerwiegender IKT-Vorfälle an die BaFinArt. 18, 19beideIKT-Vorfälle melden
Mindestinhalte der Verträge, Ausstiegsstrategien, KonzentrationsrisikoArt. 28 Abs. 8, Art. 29, 30beide, nicht für Kleinstunternehmen der KWG-GruppeIKT-Drittdienstleister steuern
Testprogramm und TLPT für bestimmte UnternehmenArt. 24 bis 27Vollrahmen, Testprogramm im Art.-16-Rahmen nach unserer Lesart (siehe Art. 16 DORA)DORA-Resilienztests
Pflichten und Schulung des LeitungsorgansArt. 5 Abs. 2 und 4, RTS Art. 28 Abs. 2beide, Art. 5 Abs. 4 nur im VollrahmenIKT-Risikomanagement
DOR-Strategie und IKT-RisikokontrollfunktionArt. 6 Abs. 4 und 8VollrahmenIKT-Risikomanagement
Business-Impact-Analyse und Wiederherstellungsziele je FunktionArt. 11 Abs. 5, Art. 12 Abs. 6, RTS Art. 39 Abs. 2 lit. dbeideIKT-Geschäftsfortführung

Beispiel: ISMS-Abgleich eines Zahlungsinstituts

Fiktives Beispiel, kein Kunde. Die Muster-Zahlungsdienste GmbH ist das Zahlungsinstitut aus dem Beispiel auf der Seite ZAIT und DORA: 14 Beschäftigte, Kartenzahlungen für Onlinehändler, Vollrahmen. Ihr ISMS ist seit Jahren nach ISO/IEC 27001 zertifiziert, Geltungsbereich: Entwicklung und Betrieb des Händlerportals und der Anbindung an die Zahlungsplattform, die ein Processor als Cloud-Dienst liefert. Kundenservice, Buchhaltung und Meldewesen liegen außerhalb. Der Abgleich gegen DORA ergab:

BereichBefundDORA-BezugMaßnahme
GeltungsbereichDas aufsichtliche Meldewesen ist eine kritische oder wichtige Funktion, liegt aber außerhalb des ISMS.Art. 6 Abs. 1, Art. 8Rahmen auf das ganze Institut ausdehnen, Zertifikatsumfang bei der nächsten Rezertifizierung prüfen
AnwendbarkeitserklärungControl 8.11 (Maskierung) ausgeschlossen, Tests laufen mit Produktionsdaten.RTS Art. 16 Abs. 5Testdaten anonymisieren oder Ausnahmen mit Genehmigung regeln
LieferantenVerträge mit dem Processor und dem Anbieter der Betrugserkennung nach eigenem ISMS-Muster, ohne Prüfrechte der Aufsicht und ohne Ausstiegsunterstützung.Art. 30 Abs. 2 und 3, Art. 28 Abs. 8Vertragsanlage nach Art. 30, Ausstiegspläne für beide Dienstleister
SchwachstellenScans monatlich.RTS Art. 10 Abs. 2wöchentliche Scans für Assets kritischer oder wichtiger Funktionen
LeitungsorganManagementbewertung einmal im Jahr durch den ISB, die Geschäftsführung nimmt sie zur Kenntnis.Art. 5 Abs. 2 und 4Genehmigung der Richtlinien und der Geschäftsfortführungsleitlinie durch die Geschäftsführung, Schulungsplan für ihre Mitglieder

Die meisten Befunde betrafen Umfang, Verträge, Fristen und Verantwortung, weniger die Schutzmaßnahmen selbst.

Drei typische Lücken

LückeUrsacheWirkungAbhilfe
Geltungsbereich des Zertifikats zu engDas ISMS wurde für einen Kundenanspruch zertifiziert, etwa nur für die Plattform oder das Rechenzentrum.Funktionen außerhalb des Geltungsbereichs, oft Meldewesen oder Fachbereiche, fehlen in Risikobeurteilung, Tests und Nachweisen.Kritische oder wichtige Funktionen gegen den Geltungsbereich legen und den Rahmen auf das ganze Unternehmen ausdehnen. Das Zertifikat darf enger bleiben.
Anwendbarkeitserklärung schließt aus, was DORA verlangtControls wurden aus Aufwandsgründen ausgeschlossen, etwa Maskierung, sichere Programmierung oder Sicherheitstests in der Entwicklung.Für die ausgeschlossenen Themen fehlt jeder Nachweis, obwohl der RTS sie im Vollrahmen ausdrücklich vorgibt.Jeden Ausschluss gegen DORA und RTS prüfen und in der Anwendbarkeitserklärung eine Spalte mit der DORA-Fundstelle ergänzen.
Managementbewertung gilt als ÜberprüfungsberichtDer jährliche ISMS-Bericht wird der Aufsicht als Überprüfung des Rahmens angeboten.Inhalt und Format nach RTS Art. 27 bzw. Art. 41 fehlen, etwa Genehmigungsdatum, Anlass, Zeitraum, zuständige Funktion oder Person und Abhilfemaßnahmen mit Termin.Den Bericht nach der Gliederung des RTS aufbauen und die Managementbewertung als Quelle nutzen.

Wie wir unterstützen

Die DORA-Gap-Analyse legt Ihr ISMS neben DORA und den RTS und nutzt dabei Ihre Anwendbarkeitserklärung als Ausgangspunkt, für Institute im vereinfachten Rahmen als Art.-16-Gap-Analyse. Institute der KWG-Gruppe, die zum 01.01.2027 von der BAIT wechseln, übertragen vorhandene ISMS-Unterlagen im Umstieg von der BAIT in die Gliederung des RTS.

Häufige Fragen

Schreibt DORA eine ISO-27001-Zertifizierung vor?+
Nein. DORA verlangt einen IKT-Risikomanagementrahmen mit festgelegten Inhalten, aber kein Zertifikat nach einer Norm. Die Sicherheitsrichtlinien sollen führende Praktiken und gegebenenfalls Normen berücksichtigen (RTS (EU) 2024/1774 Art. 2 Abs. 2 lit. h). Ob Sie dafür ISO/IEC 27001 nutzen und sich zertifizieren lassen, entscheiden Sie selbst.
Dürfen wir vorhandene ISMS-Dokumente für DORA weiterverwenden?+
Ja. Nach Erwägungsgrund 2 des RTS (EU) 2024/1774 dürfen Finanzunternehmen für die Dokumentationsanforderungen alle Unterlagen verwenden, über die sie bereits verfügen. Wichtig ist, dass jede Vorgabe des RTS in den Dokumenten auffindbar ist, etwa über eine Zuordnungsliste wie die Mapping-Tabelle oben, und dass die Dokumente die Genehmigung durch das Leitungsorgan zeigen, wo DORA sie verlangt.
Reicht das ISO-Zertifikat unseres IT-Dienstleisters aus?+
Es ist ein guter Hinweis, ersetzt aber Ihre eigenen Pflichten nicht. Sie dürfen nur mit Dienstleistern arbeiten, die angemessene Standards für Informationssicherheit einhalten, bei kritischen oder wichtigen Funktionen berücksichtigen Sie die aktuellsten und höchsten Qualitätsstandards (Art. 28 Abs. 5 DORA). Prüfen Sie Geltungsbereich und Datum des Zertifikats. Die Vertragsinhalte nach Art. 30 und Ihre Verantwortung nach Art. 28 Abs. 1 lit. a bleiben unabhängig davon bestehen.
Gilt das Mapping auch für IT-Grundschutz?+
Die Methode ja: Bausteine oder Anforderungen den Fundstellen in DORA und RTS zuordnen, Deckung bewerten, Fehlendes ergänzen. Eine Zuordnung der Grundschutz-Bausteine zu DORA enthält diese Seite nicht. Wie ein Sicherheitskonzept nach IT-Grundschutz entsteht, zeigt die Seite Sicherheitskonzept nach IT-Grundschutz.

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Quellen

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG).